Neues Postgesetz bringt mehr Flexibilität und strengere Kontrollen – Unklare Folgen für KEP-Branche

Nach dem Bundestag hat am 5. Juli auch der Bundesrat dem neuen Postgesetz zugestimmt und ermöglicht der Deutschen Post damit mehr Flexibilität bei der Briefzustellung. Zugleich werden strengere Kontrollen für private Zusteller eingeführt, die auch für KEP-Unternehmen gelten. Unklar ist noch, ob sich für Kunden spürbare Änderungen ergeben. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Strengere Kontrollen für KEP-Unternehmen: Die Bundesnetzagentur erhält neue Befugnisse, um die Arbeitsbedingungen in der KEP-Branche zu kontrollieren.
  • Höheres Maximalgewicht: Um den Versand von schwereren Paketen zu erleichtern, wurde das gesetzlich vorgeschriebene Maximalgewicht für handgeführte Pakete auf 20 Kilogramm erhöht. Bisher lag das Limit bei 31,5 Kilogramm.
  • Flexiblere Briefzustellung: Die Deutsche Post erhält mehr Zeit für die Briefzustellung. 95 Prozent der innerdeutschen Briefe müssen künftig bis zum dritten Werktag zugestellt werden.

Mit der neuen Reform erhalten Unternehmen im Post- und Paketbereich endlich die dringend benötigte rechtliche Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit. Ursprünglich war geplant, das Gesetz bereits 2020 zu verabschieden. „Es ist gut, dass die Diskussion um die Novelle des Postgesetzes endlich abgeschlossen ist, (…). Der jahrelange Stillstand hat dem Klima auf dem Postmarkt geschadet“, kommentierte Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BPEX, ehemals BIEK) die Zustimmung des Bundesrats.

Neues Postgesetz enthält kein Verbot von Subunternehmern

Ein besonders strittiger Punkt des neuen Postgesetzes war der Einsatz von Subunternehmern. Frühe Gesetzentwürfe sahen noch ein grundsätzliches Verbot vor, die Zustellung an Subunternehmen auszulagern. Neben einzelnen KEP-Unternehmen, die stark auf den Einsatz von Subunternehmen setzen, hat insbesondere der BPEX in den letzten Monaten intensiv auf eine Änderung hingewirkt, da das öffentliche Bild von ausgebeuteten Zustellern nicht zutreffend sei. Post- und Paketdienstleister dürfen also auch zukünftig auf Subunternehmer setzen. Laut dem BPEX wären von einem Verbot 4000 kleine und mittelständische Unternehmen betroffen gewesen.

Strengere Kontrollen und Dokumentationspflichten

Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde soll durch strengere Kontrollen nun für flächendeckend gute Arbeitsbedingungen sorgen. Für den Markteintritt gelten bereits strenge gesetzliche Vorschriften. Unternehmen der Post- und Paketbranche benötigen künftig eine Lizenz, die unter anderem den Nachweis über angemessene Bezahlung und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter erfordert.

Um Subunternehmer besser zu schützen, müssen deren Auftraggeber künftig umfangreichere Dokumentationsaufgaben übernehmen. Denn die Bundesnetzagentur soll ein Register der Subunternehmen erstellen. Paketdienstleister sind verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass die Arbeitsbedingungen ihrer Subunternehmer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hierzu müssen sie detaillierte Informationen vorlegen, die sich mit den Daten der Zustellscans überprüfen lassen. Unregelmäßigkeiten z. B. bei der Arbeitszeiterfassung sollen so schneller auffallen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder sogar der Entzug der Lizenz.

Neue Beförderungs- und Kennzeichnungspflichten für schwere Pakete

Eine weitere betriebliche Änderung betrifft das maximal zulässige Paketgewicht. Bisher lag es bei 31,5 kg. Das neue Gesetz legt hingegen fest, dass Pakete ab einem Gewicht von 20 kg von zwei Personen zugestellt werden müssen, es sei denn, dass „geeignete technische Einrichtungen“ zur Verfügung stehen, die eine Zustellung durch nur eine Person ermöglichen.

Zudem müssen Pakete, die mehr als 10 kg oder mehr als 20 kg wiegen, mit einem entsprechenden Label versehen werden.

Ob z. B. bereits eine Sackkarre als „geeignetes technisches Hilfsmittel“ gilt oder was genau darunter zu verstehen ist, muss jedoch erst noch definiert werden. Dafür hat das Arbeitsministerium nun Zeit, bis das Gesetz in Kraft tritt.

Langsamere Briefzustellung

Durch das neue Postgesetz hat die Deutsche Post künftig mehr Zeit für die Zustellung von Briefen: 95 % der Briefe müssen künftig innerhalb von drei Tagen zugestellt werden, statt wie bisher 80 % innerhalb eines Tages und 95 % innerhalb von zwei Tagen. Eine unmittelbare Auswirkung dieser Änderung ist, dass Briefe nicht mehr quer durch das Land geflogen werden müssen, um die Zustellfrist einzuhalten, sondern auf der Straße (oder auf der Schiene) transportiert werden können. In Erwartung der Postgesetzreform hat die Deutsche Post bereits im April dieses Jahres erste Nachtpostflüge eingestellt, wodurch die transportbedingten CO₂-Emissionen auf diesen Strecken um mehr als 80 % reduziert wurden.

Was bedeutet das für LetMeShip und deinen Unternehmensversand

Unmittelbar wirkt sich die Gesetzesänderung lediglich auf die KEP- und Briefpost-Unternehmen aus, die zusätzliche Kontroll- und Dokumentationspflichten erfüllen müssen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass den KEP-Dienstleistern dadurch höhere operative Kosten entstehen, die über Beförderungsentgelte an den Kunden weitergegeben werden. Ebenso können Multi-Carrier-Plattformen wie LetMeShip dadurch verpflichtet werden, zusätzliche kundenbezogene Sendungsinformationen an die Versanddienstleister zu übermitteln, damit diese ihren Dokumentationspflichten nachkommen können.

Insbesondere die Auswirkungen der Zwei-Personen-Pflicht bei Paketen ab 20 kg sind unklar, auch mangels einer bestimmten Definition der zulässigen technischen Hilfsmittel. DHL hat jedoch bereits angekündigt, neue Preiskategorien für Pakete zwischen 10 und 20 Kilo und zwischen 20 und 31,5 Kilo einzuführen und für Pakete über 20 kg ein höheres Porto zu berechnen. Die Auswirkungen der neuen Regularien auf Unternehmen mit B2B-Versand werden sich vollständig wohl erst in den nächsten Monaten zeigen.

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