AGB LetMeShip
Stand 23.07.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITA Shipping GmbH, nachfolgend: LetMeShip
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit LetMeShip, die über die von LetMeShip betriebene Buchungsplattform abgeschlossen werden. Die in Ziffer 24 dieser AGB enthaltenen Sonderbedingungen gehen gelten für die den dortigen Regelungen unterfallenden Verträgen vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.
Die Buchungsplattform ist unter der Internetadresse www.LetMeShip.com online abrufbar. Diese AGB gelten unabhängig davon, über welche Bedienoberfläche die Buchungsplattform genutzt wird, sie gelten insbesondere auch dann, wenn der Zugriff auf die Buchungsplattform nicht über einen Browser, sondern mittels Softwareschnittstelle aus einem anderen Programm erfolgt.
Soweit LetMeShip mit Kenntnis des Kunden Unterfrachtführer mit der Durchführung eines Transportes beauftragt, gelten für den Transport deren Allgemeine Geschäfts- und Versicherungsbedingungen (siehe Ziffer 18) in der jeweils im Zeitpunkt des Auftrags geltenden Fassung neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip, soweit nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip ausdrücklich bestimmt ist, dass einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen der Unterfrachtführer nicht gelten und diese Bestimmungen jeweils ausdrücklich benannt sind. Bei Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers gilt die jeweils im konkreten Fall für LetMeShip günstigere Regelung.
2. Verhältnis zu anderen Regelungen
Soweit die Regelungen dieser AGB von nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen oder von nicht zwingenden Regelungen eines jeweils anzuwendenden verbindlichen internationalen Abkommens abweichen, gehen die Regelungen dieser AGB vor. Im Übrigen finden die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen oder die jeweils einschlägigen Regelungen internationaler Abkommen Anwendung wie z.B. das Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR), das Montrealer Übereinkommen, das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) etc.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LetMeShip und die einschlägigen Bedingungen der Unterfrachtführer gelten vorrangig vor etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn LetMeShip sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht LetMeShip hiermit ausdrücklich.
3. Buchungsvorgang und Vertragsschluss
Der Kunde hat über die Buchungsplattform die Möglichkeit, als Versender Verträge über die Erbringung von Transportdienstleistungen abzuschließen.
Die Plattform bietet eine Eingabemaske, in die der Kunde die für den Versand eines oder mehrerer Packstücke Versandspezifikationen (z.B. Abhol- und Zustellort, Maße, Gewicht, gewünschtes Abhol- und Zustelldatum) eingeben kann. Auf der Grundlage dieser Anfrage des Kunden listet LetMeShip verfügbare individuelle Versandkonditionen (insbesondere Preise, voraussichtliche Versanddauer) zu der Anfrage des Kunden auf, jeweils nebst jeweiligem je nach Versandart national und international tätigem Transport-, Kurier- und Expressunternehmen, das von LetMeShip als Unterfrachtführer beauftragt werden würde.
Durch Auswahl eines Listeneintrags und Betätigen des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber LetMeShip ab. Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung von LetMeShip zustande. Die Zusendung eines Versandlabels für den jeweiligen Auftrag an den Kunden gilt als Auftragsbestätigung, dies gilt auch dann, wenn der jeweilige Unterfrachtführer Aussteller des Versandlabels ist.
Beförderungsverträge über die in Ziff. 5 vom Transport ausgeschlossenen Sendungen kommen nicht zustande.
LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind nicht verpflichtet, die Angaben des Versenders auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
4. Unterfrachtführer
LetMeShip beauftragt mit der Durchführung der Transportdienstleistungen grundsätzlich das von dem Kunden gemäß Ziffer 3 dieser AGB ausgewählte Transportunternehmen als Unterfrachtführer.
5. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen
Vorbehaltlich einer mit dem Versender individuell vereinbarten Spezialzustellung sind vom Transport folgende Sendungen ausgeschlossen:
- die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
- deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
- deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
- verbotene Gegenstände im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008, Art 3, Z 7.
- Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
- Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Valoren, Edelsteine, Edelmetalle, echte Perlen, Briefmarken, Münzen)
- Kraftfahrzeuge aller Art
- lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen
- Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
- Radioaktive Stoffe und Kernbrennstoffe (soweit sie die gesetzlichen Freigrenzen übersteigen)
- Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und –munition)
- Explosive Güter gem. Ziffer 1.1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in Seeschiffen
- Drogen, auf die Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) vom 10.12.1969 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet
- Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter
- Mobiltelefone, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen)
- Sendungen mit der Frankatur „unfrei“;
Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt kein wirksamer Frachtvertrag zustande!
- Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport angenommen; eine Spezialhandhabung erfolgt jedoch nicht
- Sendungen, für die eine Zollerklärung erforderlich ist, sind vom Dokumentenversand ausgeschlossen. Für diese muss der Warenversand gewählt werden
6. Preise, Fälligkeit, Verzug des Kunden
Die jeweils vereinbarten Preise gelten für den Transport des oder der Packstücke mit den vom Kunden angegebenen Spezifikationen. Grundlage für die von LetMeShip berechneten und vertraglich vereinbarten Transportpreise sind die Angaben des Versenders im Buchungsvorgang.
Weichen die Spezifikationen des Versandgutes von den Angaben des Kunden im Buchungsvorgang ab, so schuldet der Kunde den Preis, der sich für die tatsächlichen Versandspezifikationen in der am Buchungstag geltenden Preisliste des jeweils vom Versender bezeichneten Unterfrachtführers ergibt, sofern dieser höher ist als der im Buchungsvorgang berechnete Preis. In der Regel gewährt LetMeShip auch in diesem Fall der Nachberechnung einen Rabatt auf den Listenpreis, ein Anspruch des Kunden auf einen solchen Rabatt besteht aber nicht.
In den jeweils vereinbarten Preisen nicht enthalten sind hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und andere Abgaben.
Die Zahlungen der vereinbarten Preise für den Transport sind sofort nach Abschluss der jeweiligen Buchung fällig.
Zahlt der Kunde nicht binnen 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Eine Rechnung gilt als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder Empfänger beweist einen anderen Zugangszeitpunkt. LetMeShip ist verpflichtet, die Rechnung spätestens am auf das Rechnungsdatum folgenden Tage zu versenden.
Der Kunde ist bei Verzug zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses verpflichtet.
Eine Zustellung per Nachnahme ist ausgeschlossen.
7. Aufwendungen
LetMeShip hat für folgende Leistungen pro Einzelfall Anspruch auf einen pauschalierten Aufwendungsersatz in der jeweils genannten Höhe, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
- Rechnungskorrektur aufgrund vom Kunden fehlerhaft angegebener Kundennummer: EUR 7,50
- Rechnung in Papierform auf Wunsch des Kunden: EUR 2,50
- Nachträgliche Buchungen, die nicht über das LetMeShip-Portal gebucht wurden: EUR 5,00
- Zollabrechnungen: EUR 2,50
Soweit LetMeShip im Zusammenhang mit dem Transport des oder der Frachtstücke des Kunden für hoheitliche Gebühren, Zölle, Steuern und andere Abgaben gegenüber Dritten haftet, stellt der Kunde LetMeShip von dieser Haftung frei. Dies gilt nicht für Bußgelder, Strafzahlungen oder andere öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, deren Entstehen nicht dem Kunden zuzurechnen ist.
Ist eine Sendung unzustellbar, hat der Kunde alle mit der Rücksendung, Entsorgung entstehende Kosten zu tragen und LetMeShip von solchen Kosten freizustellen.
Im Übrigen hat LetMeShip Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Zusatzleistungen
Beauftragt oder veranlasst der Kunde weitere Aufwendungen oder Leistungen, wie z.B. Abliefernachweise, Versicherungen, Transporte bei Übergrößen, Erstellung einer Ausfuhranmeldung etc., so hat er LetMeShip hierfür die von dem jeweiligen Unterfrachtführer berechneten Preise zu erstatten, die sich nach deren jeweils aktuellen Preisverzeichnissen der Unterfrachtführer richten.
Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten.
9. Pflichten des Versenders
Der Kunde ist verpflichtet, zur vertraglich vereinbarten oder von LetMeShip avisierten Abholzeit selbst oder durch Dritte die Sendung versandfertig bereitzuhalten und an einem leicht zugänglichen Ort zu übergeben.
Die §§ 410, 411 HGB sind zu beachten. Das Gut ist vom Kunden so zu verpacken, dass bei gewöhnlichem Lauf der Dinge auch an Packstücken Dritter keine Schäden entstehen, soweit diese ebenfalls ordnungsgemäß verpackt sind.
Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber LetMeShip gemachten Angaben entsprechen und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegenstand im Sinne von Ziffer 5 sein.
Auf Verlangen von LetMeShip oder des von LetMeShip ggf. eingesetzten Unterfrachtführers ist der Versender zur Ausstellung eines Frachtbriefes verpflichtet. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Schreibweise im Bestimmungsland, im Transportauftrag und auf der Sendung anzugeben.
Sendungen, für die nur ein Postfach, eine Paketstation oder ähnliches Depot angegeben ist, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beförderung, LetMeShip bleibt aber vorbehalten, die Beförderung trotzdem durchzuführen.
Der Versender verpflichtet sich, LetMeShip und ihre Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.
Der Versender ermächtigt und bevollmächtigt LetMeShip zur Durchführung der Zollformalitäten. LetMeShip ist zur Erteilung einer Untervollmacht an den jeweils beauftragten Unterfrachtführer berechtigt. Der Versender ist verpflichtet, LetMeShip und den Unterfrachtführern unaufgefordert sämtliche zur Erledigung der Zollformalitäten erforderlichen Informationen zu erteilen und die hierzu erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Der Versender hat dem Frachtgut alle im Einzelfall benötigten Dokumente und Informationen beizufügen und sicherzustellen, dass er alle geltenden und von ihm einzuhaltenden Zollvorschriften einhält und LetMeShip und deren Unterfrachtführern die notwendigen Informationen und Dokumente übergibt, die erforderlich sind, die Zollvorschriften während des Transports einzuhalten.
10. Transportpflicht
Der Kunde hat Anspruch auf Transport des jeweiligen Transportguts.
Ein Anspruch des Kunden auf Transport des Transportgutes besteht nicht, wenn der Empfänger eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisation ist, die in einer Sanktions- und Embargoliste der Bundesrepublik Deutschland (BRD) oder einer von der BRD als verbindlich anerkannten zwischen- oder überstaatlichen Organisation geführt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Transport des Transportgutes besteht ebenfalls nicht, wenn das jeweilige Transportgut eine vom Transport ausgeschlossene Sendung im Sinne dieser AGB (Ziffer 5) oder im Sinne der Nutzungsbedingungen für die Versandplattform ist.
11. Laufzeiten
Die über LetMeShip ermittelten Sendungslaufzeiten sind in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben und stellen lediglich Richtwerte dar, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist wird, z.B. bei Expresslieferungen, ausdrücklich vereinbart. Wird eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich vereinbart, beginnt diese mit der tatsächlichen Übernahme der Sendung durch LetMeShip oder den jeweiligen Unterfrachtführer, es sei denn, die Übernahme der Sendung verzögert sich aus Gründen, die LetMeShip oder der jeweilige Unterfrachtführer zu vertreten haben.
12. Nichtannahme und Aussetzung des Transports
LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind berechtigt, Sendungen, bei denen ein Transportanspruch des Kunden nicht besteht (siehe Ziffer 10), vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben.
Dies gilt auch für Sendungen, von deren Inhalt oder Verpackung eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen, Transportmitteln oder Transportgüter ausgeht.
13. Durchführung des Transports
LetMeShip und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von etwaigen Angaben hierzu im Versandlabel.
Zulässige Maße und Gewichte ergeben sich aus dem vom Versender ausgewählten Leistungsumfang und der Versandart.
Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Versender erteilt werden, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis Abs. 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.
LetMeShip ist nicht verpflichtet, eine Sendung daraufhin zu überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt.
14. Inspektions- und Korrekturrecht
LetMeShip, ihre Unterfrachtführer, jede staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist.
LetMeShip behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Versandlabel zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.
15. Zustellung
LetMeShip ist verpflichtet zur Ablieferung der Sendung an den Empfänger oder an Vertretungsberechtigte des Empfängers, wenn diese ihre Vertretungsmacht nachweisen. LetMeShip und ihre Unterfrachtführer können die Ablieferung der Sendung mit befreiender Wirkung für LetMeShip an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers an der im Auftrag angegebenen Empfangsadresse anwesende Person vornehmen, es sei denn, es bestehen offensichtliche Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser) können mit befreiender Wirkung an Beschäftigte der Einrichtung übergeben werden. Ist der Empfänger einer Sendung eine natürliche Person und kein Kaufmann, kann eine Ablieferung mit befreiender Wirkung auch an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen.
Wird bei einem Ablieferungsversuch in den Räumlichkeiten des Empfängers weder der Empfänger angetroffen noch eine Person, die den Empfänger vertritt und ihre Vertretungsberechtigung nachweisen kann und erfolgt auch keine anderweitige Ablieferung mit befreiender Wirkung, gilt dieser Ablieferungsversuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall erfolgt entweder eine Benachrichtigung des Empfängers über die fehlgeschlagene Ablieferung und es wird dem Empfänger eine Möglichkeit benannt, die Sendung binnen einer angemessenen Frist abzuholen oder es erfolgt ein weiterer Ablieferungsversuch. Dies richtet sich nach den Bedingungen des jeweils von LetMeShip beauftragten Unterfrachtführers.
Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers oder einer anderen Person, an die die Sendung mit befreiender Wirkung übergeben werden kann oder der digitalen Reproduktion einer solchen Unterschrift nachgewiesen werden.
Ist die Ablieferung der Sendung an den Empfänger oder einen Vertreter des Empfängers, der die Vertretung nachweisen kann, aus nicht von LetMeShip oder deren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Gründen nicht möglich, so gilt die Sendung als unzustellbar. LetMeShip ist berechtigt, unzustellbare Sendungen auf Kosten des Kunden an ihn zurückzubefördern. Der Kunde ist verpflichtet, auf Aufforderung von LetMeShip unzustellbare Sendungen unverzüglich an dem Ort abzuholen, an dem sie sich bestimmungsgemäß befindet.
Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Versender zurückgegeben werden, ist LetMeShip zur Öffnung berechtigt. Nimmt der Versender die Rücksendung nicht an oder ist eine Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich, kann LetMeShip die Sendung verwerten, vernichten oder veräußern. Übersteigt im Falle einer Verwertung der Verwertungserlös die Aufwendungen von LetMeShip, so hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe des Überschusses.
16. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
LetMeShip hat wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Frachtverträgen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichem Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt eine solche von zwei Wochen.
Ist der Versender in Verzug, so kann LetMeShip nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung aller Forderungen erforderlich ist, freihändig verkaufen.
17. Haftung des Versenders
Der Versender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die LetMeShip oder seinen Unterfrachtführern dadurch eintreten, dass der Versender vom Transport ausgeschlossene Sendungen (Ziff. 5) zur Beförderung übergibt oder seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, es sei denn, der Versender hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
Die Ersatzpflicht schließt etwaige Bußgelder, Geldstrafen und Kosten zur Rechtsabwehr ein. Im Übrigen haftet der Versender für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seine schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen, insbesondere bei Verletzung von Pflichten die sich aus diesen AGB ergeben, es sei denn, der Versender hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Haftung erstreckt sich auch auf Verhaltensweisen der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versenders und darauf, dass er berechtigt ist, den Transport der Sendungen auszuführen.
Der Versender stellt LetMeShip von Ansprüchen Dritter frei, wenn und soweit solche Ansprüche darauf zurückzuführen sind, dass der Versender seine nach diesen Geschäftsbedingungen bestehenden Pflichten und Obliegenheiten verletzt hat oder Dritte Rechte an der Sendung geltend machen.
Bei Abweichungen ist der Versender LetMeShip zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten verpflichtet.
18. Haftung von LetMeShip
LetMeShip haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung der Sendung während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:
Bei Verträgen über die Beförderung einer Sendung ist die Haftung von LetMeShip in Abweichung von § 449 Abs. 1 HGB bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung beschränkt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht.
Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der Übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.
Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.
Wenn und soweit der vom Versender bezeichnete Unterfrachtführer unter bestimmten Bedingungen das Recht gewährt, den Frachtpreis ganz oder teilweise zurückzuverlangen, so tritt LetMeShip hiermit bereits im Voraus alle diesbezüglichen Ansprüche gegen den Unterfrachtführer an den Versender ab, soweit die vertraglichen oder gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen. Das gilt nicht für die unter Ziffer 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FedEx vorgesehene „Geld-Zurück-Garantie“. Die Regelung jener „Geld-Zurück-Garantie“ findet keine Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen LetMeShip und dem Versender, wenn FedEx als Unterfrachtführer beauftragt wird. Die Bedingungen, unter denen der Unterfrachtführer eine Frachtpreiserstattung gewährt, können bei LetMeShip eingesehen oder den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unterfrachtführers direkt entnommen werden.
Die Haftung von LetMeShip für Schäden vom Transport ausgeschlossener Sendungen (Ziff. 5) ist ausgeschlossen. LetMeShip haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender entstanden sind. Desweiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass LetMeShip eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.
Der Ersatz aller über den direkten Schaden hinaus gehender Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgekosten, wie rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahmen sind ausgeschlossen. Daneben bestehen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen, wie §§ 425 Abs. 2, 427, 432 S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 CMR. Ebenso haftet LetMeShip nicht für Schäden durch Überprüfung einer Sendung, soweit die Überprüfung rechtlich gestattet ist.
LetMeShip haftet nicht für ein Handeln oder Unterlassen des Kunden oder der Zollbehörden.
Die Haftungsbefreiungen und/oder Begrenzungen hinsichtlich unmittelbarer oder mittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf einer leichtfertigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt oder leichtfertig oder vorsätzlich eine wesentliche vertragliche Pflicht durch LetMeShip verletzt wurde. Wesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Versenders schützen, d. h. die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Versender regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). LetMeShip haftet auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wozu insbesondere die von LetMeShip eingesetzten Unterfrachtführer zählen.
Die Angabe des Sendungswertes gegenüber LetMeShip dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung zur Prüfung der Wertgrenze und für Zollzwecke. Sie stellt jedoch weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.
Der Versender kann, je nach ausgewählter Versandart, durch Zahlung eines entsprechenden Zusatzentgeltes eine Transportversicherung abschließen oder LetMeShip beauftragen, zu Gunsten des Versenders und auf dessen Rechnung eine entsprechende Versicherung einzudecken. Die Versicherung deckt das Interesse des Versenders an der jeweiligen bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung. Im Zweifel gelten die Versicherungsbedingungen des jeweiligen, als Unterfrachtführer eingesetzten Transportunternehmens, die über die Multi-User-Plattform eingesehen werden können.
19. Geltendmachung von Ansprüchen
Schadensanzeigen müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen und bei gesondert versicherten Sendungen unverzüglich nach Ablieferung in Textform erfolgen. Der entstandene Schaden ist konkret zu bezeichnen und durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Wird die Sendung nicht abgeliefert, muss die Schadensanzeige unverzüglich erfolgen, sobald das Gut als verloren zu betrachten ist. Das ist der Fall, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist, noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt.
Damit LetMeShip einen Schadensersatzanspruch prüfen kann, muss der Versender LetMeShip oder auf Anweisung von LetMeShip dem jeweiligen Unterfrachtführer Inhalt, Versandkartons und Verpackung der Sendung zwecks Inspektion zur Verfügung halten.
20. Abtretung und Aufrechnung
Der Versender ist nicht berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen LetMeShip zustehen, an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen LetMeShip ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Soweit LetMeShip dem Kunden auf Schadensersatz haftet, tritt der Kunde hiermit etwaige, ihm aus dem haftungsbegründenden Sachverhalt gegen Dritte zustehende Ansprüche im Voraus an LetMeShip ab.
21. Verjährung
Alle Ansprüche wegen des Transportes verjähren gem. § 439 HGB bzw. im Falle grenzüberschreitender Beförderung nach den jeweiligen Übereinkommen (z. B. Art. 32 CMR). Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den vorstehenden Verjährungsfristen unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
22. Datenschutz
LetMeShip gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. LetMeShip ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllen zu können. LetMeShip gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten folgen aus der Datenschutzerklärung.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag resultierende Streitigkeiten ist das materielle deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anzuwenden.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Liegt die Streitigkeit in der sachlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts, ist ausschließlich das Amtsgericht Hamburg Mitte zuständig.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
25. Sonderbedingungen LetMeShip SaaS
Für Kunden mit einem Vertrag „LetMeShip SaaS“ gelten folgende Abweichungen und Ergänzungen:
Der Abschluss eines Vertrages „LetMeShip SaaS“ setzt voraus, dass der Kunde bestehende Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Transportunternehmen unterhält, mit denen LetMeShip kooperiert (im Folgenden: Vertragsunternehmen).
Soweit aufgrund der Eingaben des Kunden auf der Buchungsplattform die Versandkonditionen eines Vertragsunternehmens des Kunden angezeigt werden, liegt diesen Konditionen die jeweilige Rahmenvereinbarung des Kunden mit dem Vertragsunternehmen zugrunde.
Initiiert der Kunde beim Buchungsvorgang eine Bestellung bei einem Vertragsunternehmen, gibt er damit abweichend von Ziffer 3 dieser AGB kein Angebot gegenüber LetMeShip ab, sondern eine Erklärung gegenüber dem jeweiligen Vertragsunternehmen. LetMeShip fungiert in diesem Fall als Erklärungs- und Empfangsbote für den Kunden und für das Vertragsunternehmen.
Abweichend von Ziffer 2 dieser AGB gelten für so zustande gekommene Verträge (im Folgenden: SaaS-Frachtverträge) mit dem Vertragsunternehmen die AGB des Vertragsunternehmens vorrangig vor diesen AGB.
Ziffer 4 dieser AGB findet auf SaaS-Frachtverträge keine Anwendung, da das Vertragsunternehmen bei solchen Verträgen unmittelbar als Frachtführer gegenüber dem Kunden fungiert.
Bei SaaS-Frachtverträgen schuldet LetMeShip keinen Transport der Sendung, sondern die automatisierte Übermittlung der jeweiligen Erklärungen des Kunden und des Vertragsunternehmens über IT-Schnittstellen. LetMeShip haftet im Falle einer fehlerhaften oder unterbliebenen Übermittlung der jeweiligen Erklärungen wegen technischer Nichterreichbarkeit der von den jeweiligen Vertragsunternehmen bereitgestellten IT-Infrastruktur nur, wenn LetMeShip oder deren Erfüllungsgehilfen die technische Nichterreichbarkeit zu vertreten haben. Die Vertragsunternehmen gelten nicht als Erfüllungsgehilfen von LetMeShip.
Abweichend von Ziffer 8 dieser AGB können im Rahmen von SaaS-Frachtverträgen auch Samstags-, Sonn- und Feiertagsabholungen vereinbart werden.
Soweit in einem SaaS-Vertrag abweichende Regelungen getroffen wurden, gehen diese Regelungen den Regelungen dieser AGB, auch denen dieser Ziffer 24, vor.
Im Übrigen gelten die in diesen AGB in Bezug auf Unterfrachtführer enthaltenen Regelungen sinngemäß in Bezug auf das Vertragsunternehmen, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragsunternehmens keine anwendbare Regelung enthalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Warenwertgarantie
Artikel 1 – Definitionen
Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Service (nachfolgend „AGB“) gelten folgende Definitionen:
- „Beförderer“: Jeder Luft- oder Landbeförderer.
- „Anspruch“: Bezieht sich auf das im Rahmen der Garantie gestellte Ersuchen, eine Entschädigung nach einem Vorfall zu erhalten. Umfasst auch das Verfahren nach diesem Antrag, einschließlich der Bereitstellung von der ITA Group angeforderten Nachweisdokumenten.
- „Abholdatum“: Datum, an dem das Paket oder die Ware vom Beförderer übernommen wird.
- „Lieferung“: Physische Übergabe des Pakets oder der Ware an den Empfänger.
- „ITA Group“: Bezeichnet die ITA Consulting GmbH und/oder alle ihre Tochtergesellschaften, die die Website LetMeShip.com in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Spanien, der Schweiz und Österreich betreiben.
- „Höhere Gewalt“: Jedes Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei, dass die Erfüllung der Verpflichtung des Schuldners verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriegsakte, Streiks, Terrorismusakte, Netzwerk- oder Kommunikationsausfälle, Regierungsauflagen oder jedes andere nach geltendem Recht oder Rechtsprechung als solches angesehene Ereignis.
- „Ware“: Jede bewegliche Sache, die nicht von hier geregelten Ausschlüssen betroffen ist.
- „Garantie“: Bezeichnet den im Rahmen des Service gewährten Schutz. Berechtigt zum Empfang der Garantieleistung bei einem Vorfall, sofern der Anspruch gültig ist und vollständig vorliegt. Die Garantie unterliegt allen in den AGB genannten Ausschlüssen.
- „Vorfall“: Bezieht sich auf ein Ereignis, das von der Garantie abgedeckt ist und zu einem Schaden oder Verlust eines Pakets führt. Ein Vorfall muss eines der folgenden auslösenden Ereignisse sein, um anerkannt zu werden: Verlust des Pakets, Diebstahl des Pakets, Beschädigung des Pakets oder Nichtlieferung des Pakets.
- „Paket“: Ware oder eine Gruppe mehrerer Waren, unabhängig von Gewicht, Maßen und Volumen, die bei Übergabe an den Beförderer eine identifizierbare Ladeeinheit bilden.
- „Kunde“: Natürliche oder juristische Person, die ein Kundenkonto auf der Plattform LetMeShip hat, die Garantie bucht und den Service in Anspruch nimmt.
- „Empfänger“: Natürliche oder juristische Person, die als Empfänger des Pakets oder der Ware auf dem Versandetikett oder Lieferschein und im vom Kunden beim Buchen des Service ausgefüllten Formular aufgeführt ist.
- „Service“: Bezeichnet alle von der ITA Group in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen und Vorteile. Der Service umfasst die Garantie sowie den Kundendienst.
- „Sendung“: Bezieht sich auf das Paket oder die Pakete, die einem einzigen Beförderer übergeben und an den Empfänger versendet werden.
Artikel 2 – Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren und regeln den vertraglichen Rahmen der Garantie zwischen der ITA Group und dem Kunden.
Diese AGB gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos für jede Buchung der Garantie und die Nutzung des Service.
Die AGB sind jederzeit auf der Website LetMeShip.com zugänglich.
Der Kunde erklärt, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben, die für alle Pakete gelten, für die die Garantie abonniert wurde.
Artikel 3 – Räumlicher Geltungsbereich der Garantie
Die Garantie umfasst den Versand von Paketen weltweit.
AUSNAHMSWEISE SIND DIE FOLGENDEN LÄNDER ODER GEBIETE VON DER RÄUMLICHEN ABDECKUNG DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN, SOWOHL ALS ABFAHRTS-, TRANSIT- ODER ANKUNFTSORT: IRAN, KUBA, NORDKOREA, SUDAN, SYRIEN, KRIM, AFGHANISTAN, VENEZUELA, BELARUS, RUSSLAND, UKRAINE EINSCHLIESSLICH DER KRIM UND DER REGIONEN LUHANSK UND DONEZK SOWIE DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMER UND JEDE DAZUGEHÖRIGE STAATLICHE ODER POLITISCHE UNTEREINHEIT.
Artikel 4 – Von der Garantie abgedeckte Waren
4.1. Die Garantie umfasst alle neuen oder gebrauchten Waren, mit Ausnahme der in Artikel 4.2 aufgeführten Ausschlüsse.
4.2. DIE FOLGENDEN WAREN SIND AUFGRUND IHRER BESCHAFFENHEIT VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN:
- Lebensmittel oder verderbliche Waren,
- Medikamente, die eine kontrollierte Temperatur (positiv oder negativ) erfordern,
- Zigaretten, Tabak und Tabakwaren,
- Flüssigkeiten, Weine und Spirituosen,
- Zerbrechliche Produkte, sowie Waren oder Artikel, die während des Transports besondere Aufmerksamkeit erfordern, da sie anfällig für Beschädigungen, Erschütterungen oder Vibrationen, oder empfindlich gegenüber Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Druck oder anderen äußeren Faktoren, die ihre Qualität, Integrität oder Funktion beeinträchtigen könnten sind,
- Bereits beschädigte, defekte oder geschwächte Produkte,
- Chemische, giftige oder gefährliche Produkte,
- Schimmelige, verschmutzte oder kontaminierte Objekte oder Waren,
- Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe, Treibstoffe und Feuerwerkskörper,
- Radioaktive oder gefährliche Materialien,
- Flüssige Brennstoffe wie LPG, FOD, Schweröl und ähnliche Produkte,
- Brennbare Gase, entzündbare Flüssigkeiten,
- Illegale Substanzen gemäß den Gesetzen des Abhol- oder Lieferlandes,
- Lebende Wesen, Tiere, Pflanzen,
- Gestohlene oder illegal erworbene Produkte,
- Umzugsgüter,
- Containerkörper,
- Auf Paletten versandte Produkte, es sei denn es handelt sich um Pakete, die auf einer Palette versandt und gemäß den in Artikel 8.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln verpackt sind, diese sind von dem Ausschluss nicht erfasst.
- Ausweisdokumente, Pässe, Führerscheine, Eigentumstitel,
- Offizielle Dokumente, Wertpapiere, Bargeld, Bankkarten, Münzen, jegliche Zahlungsmittel,
- Produkte, die dem Verbot des Handels oder des Schmuggels unterliegen, wie in den Gesetzen des Abhol- oder Lieferlandes definiert.
4.3. Die Garantie ist auf 100.000 € (einhunderttausend Euro) pro Paket oder Sendung begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Pakete.
Artikel 5 – Dauer der Garantie
5.1. Die Garantie tritt in Kraft, wenn die abgedeckten Waren, verpackt gemäß den Anforderungen in Artikel 8, dem Beförderer übergeben werden, und endet bei der Lieferung gegen Quittung an den Empfänger oder, in jedem Fall, nach Ablauf von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Abholdatum, unabhängig von der Versandart.
5.2. Bei zurückgesandten Waren endet die Garantie nach Ablauf von einundzwanzig (21) Tagen ab dem ursprünglichen Abholdatum, unabhängig von der Versandart. Gelieferte und anschließend zurückgesandte Waren sind nicht von der Garantie abgedeckt.
Artikel 6 – Von der Garantie abgedeckte Risiken
6.1. Die Garantie deckt Risiken wie Verlust, Nichtlieferung, Diebstahl und Beschädigung von Waren ab, mit Ausnahme der in Artikel 6.2 aufgeführten Risiken.
Ein Anspruch ist nur zulässig, wenn er sich auf folgende auslösende Ereignisse bezieht:
- Verlust des Pakets: Das Paket wird nicht an den Empfänger geliefert und kann vom Beförderer nicht lokalisiert werden, der eine Verlustbescheinigung ausstellt.
- Diebstahl des Pakets: Diebstahl oder Verlust eines Pakets während des Transports durch Gewalt, Drohung, Einbruch, falsche Identität, Mord oder versuchten Mord (Diebstahl in der Obhut des Beförderers).
- Beschädigung des Pakets: Das Produkt wird beschädigt geliefert, verglichen mit seinem Zustand bei der Versendung.
- Nichtlieferung des Pakets: Das Paket erreicht den Empfänger nicht und wird vom Beförderer als geliefert deklariert.
Es erfolgt keine Entschädigung, wenn:
- das Paket nicht unter der Verantwortung und Kontrolle des Beförderers steht,
- oder das auslösende Ereignis eintritt, bevor das Paket dem Beförderer übergeben wurde oder nachdem es an die Lieferadresse geliefert wurde.
6.2. Die Garantie umfasst nicht:
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DAS FEHLEN, DIE UNZUREICHENDE VORBEREITUNG, VERPACKUNG ODER EINWICKLUNG DER WAREN VERURSACHT WERDEN, INSBESONDERE ROST, OXIDATION UND VERSCHIEDENE KRATZER USW.;
- FUNKTIONSAUSFÄLLE UND SCHÄDEN, DIE DURCH MECHANISCHE, ELEKTRISCHE ODER ELEKTRONISCHE FEHLER AN DEN VON DER GARANTIE ABGEDECKTEN PRODUKTEN VERURSACHT WERDEN, DIE NICHT MIT DEM TRANSPORT IN ZUSAMMENHANG STEHEN;
- RISIKEN RADIOAKTIVER KONTAMINATION SOWIE CHEMISCHE, BIOLOGISCHE, BIOCHEMISCHE UND ELEKTROMAGNETISCHE RISIKEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH IONISIERENDE STRAHLUNG ODER RADIOAKTIVE KONTAMINATION AUFGRUND VON KERNBRENNSTOFFEN, RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN ODER DURCH KERNREAKTIONEN VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE RADIOAKTIVEN, GIFTIGEN, EXPLOSIVEN, GEFÄHRLICHEN ODER VERUNREINIGENDEN EIGENSCHAFTEN EINER KERNANLAGE, EINES REAKTORS ODER EINER KERNAUSRÜSTUNG ODER KOMPONENTE VERURSACHT WERDEN, DIE DAMIT VERBUNDEN IST;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH EINE WAFFE ODER EIN GERÄT, DAS KERNSPALTUNG ODER -FUSION ODER EINE ANDERE ÄHNLICHE KERNREAKTION, KERNENERGIE ODER RADIOAKTIVE PHÄNOMENE ODER WIRKUNGEN NUTZT, VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH DIE RADIOAKTIVEN, GIFTIGEN, EXPLOSIVEN, GEFÄHRLICHEN ODER VERUNREINIGENDEN EIGENSCHAFTEN VON RADIOAKTIVEN MATERIALIEN VERURSACHT WERDEN. DIESE LETZTE AUSSCHLUSSREGELUNG GILT NICHT FÜR RADIOAKTIVE ISOTOPE, AUSSER KERNBRENNSTOFFE, WENN SIE FÜR KOMMERZIELLE, LANDWIRTSCHAFTLICHE, MEDIZINISCHE, WISSENSCHAFTLICHE ODER ANDERE FRIEDLICHE ZWECKE VORBEREITET, TRANSPORTIERT, GELAGERT ODER VERWENDET WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH CHEMISCHE, BIOLOGISCHE, BIOCHEMISCHE ODER ELEKTROMAGNETISCHE WAFFEN VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DEN BETRIEB, MIT DER ABSICHT SCHADEN ZUZUFÜGEN, EINES COMPUTERS ODER COMPUTERGERÄTS, COMPUTERPROGRAMMS ODER SOFTWARE, EINES COMPUTER-VIRUS, FALSCHEN CODES ODER DATENÜBERTRAGUNGEN ODER EINES ANDEREN ELEKTRONISCHEN SYSTEMS VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH KRIEG (BÜRGER- ODER AUSLANDSKRIEG), INVASION, TERRORISMUS, FEINDLICHE HANDLUNGEN, VERGELTUNG ODER SABOTAGE, PIRATERIE, AUFSTAND, REVOLUTION, AUFRUHR, MILITÄRISCHE ODER USURPIERTE GEWALT VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS DURCH EINE ÜBERTRAGBARE MENSCHLICHE KRANKHEIT, DIE VON EINER REGIERUNG ODER EINER ANDEREN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE EINES BELIEBIGEN LANDES ALS EPIDEMIE AUSGERUFEN ODER CHARAKTERISIERT WURDE;
- SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS DURCH EINE ÜBERTRAGBARE MENSCHLICHE KRANKHEIT, DIE VON DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION (WHO) ALS EPIDEMIE AUSGERUFEN ODER CHARAKTERISIERT WURDE;
- SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS DURCH KÜNSTLERISCHE WERTMINDERUNG;
- SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS, DIE DURCH DEN VERLUST VON DATEN AUF MAGNETISCHEN SPEICHERMEDIEN VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH DIE FESTNAHME, VERHAFTUNG, BESCHLAGNAHME, EINSCHRÄNKUNG ODER FESTHALTUNG DURCH EINE BELIEBIGE REGIERUNG ODER BEHÖRDE VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH KONFISKATION, SEQUESTRIERUNG, ANFORDERUNG, BLOCKADEBRUCH, SCHMUGGEL, BESCHLAGNAHME, EXEKUTION ODER ANDERE BESCHLAGNAHMUNGEN VERURSACHT WERDEN. ITA GROUP UND JEDER DRITTE, DER AN DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG ODER DER GARANTIE BETEILIGT IST, BLEIBEN VON DER LEISTUNG JEGLICHER SICHERHEIT UNBERÜHRT, DIE ZUR FREIGABE DER VON DER GARANTIE ABGEDECKTEN WAREN AUS SOLCHEN BESCHLAGNAHMUNGEN LEISTBAR IST;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH AUFRUHR, BÜRGERLICHE UNRUHEN, STREIKS, AUSSCHLÜSSE UND ÄHNLICHE EREIGNISSE VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH VORSÄTZLICHES ODER UNENTSCHULDBARES VERSCHULDEN DES KUNDEN UND ALLER ANDEREN BEGÜNSTIGTEN DER GARANTIE, DEREN MITARBEITER, VERTRETER ODER ABTRETUNGSEMPFÄNGER VERURSACHT WERDEN;
- SCHÄDEN, VERLUSTE UND KOSTEN, DIE DURCH INHÄRENTE MÄNGEL DER VON DER GARANTIE ABGEDECKTEN WAREN, DURCH WÜRMER ODER UNGEZIEFER VERURSACHT WERDEN, SIND AUSGESCHLOSSEN, ES SEI DENN, DIE KONTAMINATION TRAT WÄHREND DES TRANSPORTS AUF. EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN SIND SCHÄDEN DURCH ATMOSPHÄRISCHE TEMPERATUREINFLÜSSE ODER DURCH BREMSVORGÄNGE WÄHREND DES TRANSPORTS.
Es wird ferner vereinbart, dass die ITA Group nicht an eine Garantie gebunden ist, keine Dienstleistungen erbringt und nicht verpflichtet ist, eine Zahlung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu leisten, wenn die Umsetzung einer solchen Garantie, die Erbringung einer solchen Dienstleistung oder eine solche Zahlung ITA Group einer Sanktion, einem Verbot oder einer Einschränkung aussetzen würde, die sich aus einer Resolution der Vereinten Nationen und/oder aus den wirtschaftlichen oder kommerziellen Sanktionen ergeben, die durch die Gesetze oder Vorschriften der Europäischen Union, Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Niederlande, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines anderen anwendbaren nationalen Gesetzes, das solche Maßnahmen vorsieht, erlassen wurden.
Artikel 7 – Zugelassene Beförderer und Lieferbedingungen
7.1. Damit die Garantie greift, muss das Paket mit einem verfolgbaren Versandservice mit Zustellnachweis (z. B. Unterschrift oder Code) verschickt werden. Die Garantie gilt für einundzwanzig (21) Tage ab dem Abholdatum. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Versandmethode zu wählen, die eine Lieferung innerhalb dieses Zeitrahmens gewährleistet.
7.2. Waren, die einem Fluss- oder Seebeförderer übergeben werden, sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
7.3. Pakete, die an nicht-transportspezifischen Relaispunkten abgegeben oder ursprünglich zur Lieferung an solche Punkte vorgesehen sind, werden bis zu einem maximalen Wert von fünfhundert Euro (€500) abgedeckt. Als nicht-transportspezifischer Relaispunkt gilt jedes Unternehmen, dessen Haupttätigkeit nicht mit dem Transport von Waren verbunden ist.
Artikel 8 – Pflichten des Kunden
Die Garantie tritt nur in Kraft, wenn der Kunde alle nachfolgenden kumulativen Anforderungen erfüllt:
8.1. Anforderungen an die Verpackung der Waren
8.1.1. Anforderungen bei Übergabe der Waren an jeden Beförderer:
- Waren müssen in festen Behältern verpackt sein, die es unmöglich machen, den Inhalt durch Abtasten zu erkennen.
- Waren müssen in einer neuen und stabilen Doppelverpackung versandt werden. (Unter Doppelverpackung versteht man, dass die Waren zunächst in einer ersten Verpackung wie Karton, Box, Luftpolsterfolie oder Pappumschlag verpackt werden. Diese erste Verpackung muss dann in eine größere und stabile zweite Verpackung wie einen weiteren Karton gelegt werden.)
- Waren müssen ausreichend und entsprechend ihrer Beschaffenheit vorbereitet, verpackt und verpackt werden, um den Transportbedingungen standzuhalten.
8.1.2. Besondere Regel bei Schäden: Wenn das Paket beschädigt ankommt, muss der Empfänger die Schäden genau auf dem Lieferschein beschreiben, um eine Entschädigung zu ermöglichen.
Durch Unterzeichnung des Lieferscheins ohne Einwände gegenüber dem Vertreter des Beförderers akzeptiert der Empfänger die Waren, und der Kunde verzichtet auf alle Ansprüche.
Falls Zweifel bestehen, hat der Empfänger das Recht, den Inhalt des Pakets in Anwesenheit des Vertreters des Beförderers zu überprüfen, bevor er den Lieferschein unterschreibt. Der Vertreter des Beförderers kann dies nicht verweigern.
8.1.3. Besondere Regel bei nicht widerstandsfähiger Verpackung: Nicht feste und weniger widerstandsfähige Verpackungen (z. B. Luftpolsterumschläge, dünne Pappumschläge) sind bis zu einem Höchstwert von zweihundert Euro (€200) pro Paket durch die Garantie abgedeckt. Für den Versand von Dokumenten ist die Deckung der Garantie auf die Kosten der Reproduktion bis zu einem Höchstwert von fünfhundert Euro (€500) pro Paket beschränkt.
8.2. Anforderungen an die Liefermodalitäten der Waren
- Waren oder Pakete müssen dem Empfänger gegen dessen Unterschrift oder Code übergeben werden.
- Das Versandetikett muss mit allen Informationen des Empfängers (vollständiger Name, vollständige Adresse, Postleitzahl, Stadt, Land) auf dem Paket angebracht sein.
- Wenn der Empfänger, der Kunde oder eine mit dem Kunden verbundene dritte Partei mit dem Beförderer vereinbart, das Paket ohne Unterschrift an einem Ort zu hinterlassen, in den Briefkasten zu legen oder an Dritte zu übergeben, ist das Paket nicht mehr durch die Garantie abgedeckt. Sollte dies durch Fahrlässigkeit des Beförderers verursacht sein, gilt die Garantie jedoch weiterhin.
8.3. Anforderungen an die deklarierte Wertangabe des Pakets
- Der Kunde muss den Wert des Pakets zum Zeitpunkt des Abschlusses der Garantie deklarieren. Dieser muss durch eine Handelsrechnung für neue Waren oder eine bewertete Übertragungsurkunde (Wertnachweisurkunde) bzw. eine vorab versandte Bestätigung für gebrauchte Waren nachgewiesen werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der deklarierte Wert zum Zeitpunkt des Abschlusses in keinem Fall den auf der Rechnung oder Übertragungsurkunde angegebenen Wert übersteigen darf.
8.4. Anforderungen zur Wahrung der Anspruchsrechte
- Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechte und Rechtsmittel gegenüber dem oder den Beförderern zu wahren.
- Ohne vorherige Zustimmung der ITA Group darf der Kunde nicht in den Austausch zwischen der ITA Group und dem Beförderer im Zusammenhang mit dem Schadensregulierungsverfahren eingreifen. Andernfalls wird die Erstattungsbedingung der Garantie ungültig.
Artikel 9 – Entschädigungswert der Ansprüche
9.1. Der garantierte Wert muss gemäß Artikel 8.3 durch eine Handelsrechnung, eine bewertete Übertragungsurkunde (Wertnachweisurkunde) oder eine vorab versandte Bestätigung belegt werden. Der Entschädigungsbetrag darf die folgenden Beträge nicht überschreiten:
- Bei neuen Produkten: den Rechnungswert.
- Bei gebrauchten Produkten: den Wiederbeschaffungswert, abzüglich einer Abschreibung von bis zu 50 % des deklarierten Wertes.
- Bei beschädigten Produkten: die Reparaturkosten, falls das Produkt reparierbar ist und diese den Wert des Produktes nicht übersteigen.
9.2. Der Gesamtbetrag der Entschädigung darf in keinem Fall den garantierten Wert übersteigen. Falls der Kunde vom Beförderer entschädigt wird, wird dieser Betrag von der Entschädigung abgezogen oder muss an die ITA Group zurückerstattet werden.
Artikel 10 – Verfahren bei Ansprüchen und Entschädigungen
Die Garantie greift nicht, wenn der Kunde oder eine mit ihm verbundene dritte Partei im Zusammenhang mit dieser Garantie, nicht alle Anforderungen des folgenden Verfahrens für Ansprüche und Entschädigungen erfüllt:
10.1. Im Falle eines Anspruchs muss der Kunde:
- Alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die garantierten Waren zu schützen und Schäden zu minimieren.
- Alle Rechte und Rechtsmittel gegenüber den Beförderern und/oder vermuteten dritten Verantwortlichen wahren.
Im Falle von Schäden:
- Den Empfänger auffordern, klare, präzise und aussagekräftige Vorbehalte auf dem Lieferschein zu vermerken oder die Lieferung abzulehnen. Ein beschädigtes Paket, dessen Lieferschein ohne Vorbehalte unterschrieben wird oder dessen Lieferung nicht abgelehnt wird, kann nicht entschädigt werden.
- Den Empfänger auffordern, ein Foto des Pakets, seines Inhalts und seiner Verpackung bereitzustellen.
- Den Empfänger auffordern, alle Verpackungen aufzubewahren.
Im Falle von Diebstahl ist eine Anzeige zu erstatten.
10.2. Der Kunde muss auf Anfrage unverzüglich folgende Dokumente vorlegen:
- Kopie des Versandetiketts oder eines Versandnachweises des Pakets mit den erforderlichen Angaben (Gewicht, Art, Wert, Inhalt) sowie Kundendaten (Daten, Namen der Beteiligten, Details der Waren).
- Kopie eines Identitätsnachweises und/oder eines Handelsregisterauszugs (Kbis) oder eines entsprechenden ausländischen Dokuments.
- Nachweis des garantierten Wertes:
- Bei neuen Waren: Kopie der Originalrechnung der im Paket enthaltenen Waren.
- Bei gebrauchten Waren: Kopie der Originalrechnung oder ein Dokument, das den Wert des Pakets belegt (bewertete Übertragungsurkunde oder Gutachten, das vor dem Versand erstellt wurde).
- Foto des Pakets und/oder seines Inhalts und/oder seiner Verpackung.
- Im Falle eines Diebstahls: Kopie der polizeilichen Anzeige, die die Umstände des Diebstahls des Pakets beschreibt.
- Im Falle eines Schadens: Fotos des Schadens, Kopie der Vorbehalte auf dem Lieferschein, Kostenvoranschlag oder Rechnung für die Reparaturkosten der Waren, falls möglich.
- Eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt des Pakets mit einem Identitätsnachweis.
- Nachweis der Transaktion.
- Abholbeleg des Beförderers.
Im Zweifelsfall behält sich die ITA Group oder jede in ihrem Auftrag handelnde Drittpartei das Recht vor, eine Voruntersuchung durchzuführen.
10.3. Der Kunde muss die ITA Group über jeden Anspruch, von dem er Kenntnis erhält, informieren, indem er den Anspruch über die bereitgestellten Tools meldet, und zwar innerhalb der folgenden Fristen:
- Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Pakets während des Transports: spätestens innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach dem Abholdatum des Pakets.
- Im Falle von Schäden oder Nichtlieferung eines als geliefert deklarierten Pakets: spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem tatsächlichen oder mitgeteilten Lieferdatum des Pakets.
10.4. Die ITA Group unterstützt den Kunden im Prozess der Anspruchsregulierung und bleibt dessen direkter Ansprechpartner. Sie hilft dem Kunden, die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, um eine vollständige Akte einzureichen.
10.5. Sollte der Kunde aufgrund der Nichtlieferung eines Pakets entschädigt worden sein und die in diesem Paket enthaltenen Waren später wiedergefunden werden, verpflichtet sich der Kunde, bei Erhalt der Waren und oder des wiedergefundenen Pakets und die zuvor erhaltene Entschädigung rückzuerstatten, abzüglich etwaiger Verluste und Schäden, die von der Garantie abgedeckt sind.
Artikel 11 – Kündigung der Garantie
Der Kunde hat das Recht, die Kündigung der Garantie zu beantragen und eine Rückerstattung zu verlangen, sofern das Paket noch nicht versandt wurde. Sobald das Paket vom Beförderer übernommen wurde, tritt die Garantie in Kraft und ist nicht mehr kündbar oder erstattungsfähig.
Artikel 12 – Haftung
Jede Partei trägt die Konsequenzen aus ihren Fehlern und Pflichtverletzungen im Rahmen dieser AGB; eine gesamtschuldnerische Haftung der Parteien besteht nicht. Die maximale Haftung der ITA Group, falls festgestellt, darf in keinem Fall und unabhängig von der Anzahl der Pakete 100.000 Euro (€100.000) pro Paket oder Sendung überschreiten.
Artikel 13 – Höhere Gewalt
Die ITA Group oder der Kunde haften nicht, wenn die Nichterfüllung von Leistungen oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesen AGB auf ein Ereignis höherer Gewalt insbesondere im Sinne von § 275 BGB zurückzuführen ist.
Die Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, muss die andere Partei unverzüglich über ihre Unfähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtung informieren und diese rechtfertigen. Die Aussetzung der Verpflichtungen darf in keinem Fall zu einer Haftung für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung führen, noch zu Schadenersatz- oder Verzugsstrafen.
Die Erfüllung der Verpflichtungen wird für die gesamte Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, sofern diese vorübergehend ist. Nach dem Wegfall des Grundes für die Aussetzung der gegenseitigen Verpflichtungen verpflichten sich die Parteien, die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck informiert die gehinderte Partei die andere Partei durch ein Einschreiben mit Rückschein oder eine gerichtliche Handlung über die Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung.
Artikel 14 – Anwendbares Recht und Sprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzung der Website ist ausschließlich die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Hamburg zuständig, sofern der Kläger Kaufmann ist. Dies gilt auch im Falle mehrerer Beklagter oder der Einbeziehung Dritter. In allen anderen Fällen erfolgt die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach den geltenden Regeln der Zivilprozessordnung.
Artikel 15 – Salvatorische Klausel
Hier ist eine umfassende und rechtlich gültige Salvatorische Klausel, die oft in Verträgen verwendet wird:
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. Zur Schließung der Lücken gilt diejenige Regelung als vereinbart, die die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrags und unter Beachtung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.