AGB LetMeShip Garantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Warenwertgarantie 


Artikel 1 – Definitionen 

Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Service (nachfolgend “AGB”) gelten folgende Definitionen: 

  • “Beförderer”: Jeder Luft- oder Landbeförderer. 
  • “Anspruch”: Bezieht sich auf das im Rahmen der Garantie gestellte Ersuchen, eine Entschädigung nach einem Vorfall zu erhalten. Umfasst auch das Verfahren nach diesem Antrag, einschließlich der Bereitstellung von der ITA Group angeforderten Nachweisdokumenten. 
  • “Abholdatum”: Datum, an dem das Paket oder die Ware vom Beförderer übernommen wird. 
  • “Lieferung”: Physische Übergabe des Pakets oder der Ware an den Empfänger. 
  • “ITA Group”: Bezeichnet die ITA Consulting GmbH und/oder alle ihre Tochtergesellschaften, die die Website LetMeShip.com in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Spanien, der Schweiz und Österreich betreiben. 
  • “Höhere Gewalt”: Jedes Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei, dass die Erfüllung der Verpflichtung des Schuldners verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriegsakte, Streiks, Terrorismusakte, Netzwerk- oder Kommunikationsausfälle, Regierungsauflagen oder jedes andere nach geltendem Recht oder Rechtsprechung als solches angesehene Ereignis. 
  • “Ware”: Jede bewegliche Sache, die nicht von hier geregelten Ausschlüssen betroffen ist. 
  • “Garantie”: Bezeichnet den im Rahmen des Service gewährten Schutz. Berechtigt zum Empfang der Garantieleistung bei einem Vorfall, sofern der Anspruch gültig ist und vollständig vorliegt. Die Garantie unterliegt allen in den AGB genannten Ausschlüssen. 
  • “Vorfall”: Bezieht sich auf ein Ereignis, das von der Garantie abgedeckt ist und zu einem Schaden oder Verlust eines Pakets führt. Ein Vorfall muss eines der folgenden auslösenden Ereignisse sein, um anerkannt zu werden: Verlust des Pakets, Diebstahl des Pakets, Beschädigung des Pakets oder Nichtlieferung des Pakets. 
  • “Paket”: Ware oder eine Gruppe mehrerer Waren, unabhängig von Gewicht, Maßen und Volumen, die bei Übergabe an den Beförderer eine identifizierbare Ladeeinheit bilden. 
  • “Kunde”: Natürliche oder juristische Person, die ein Kundenkonto auf der Plattform LetMeShip hat, die Garantie bucht und den Service in Anspruch nimmt. 
  • “Empfänger”: Natürliche oder juristische Person, die als Empfänger des Pakets oder der Ware auf dem Versandetikett oder Lieferschein und im vom Kunden beim Buchen des Service ausgefüllten Formular aufgeführt ist. 
  • “Service”: Bezeichnet alle von der ITA Group in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen und Vorteile. Der Service umfasst die Garantie sowie den Kundendienst. 
  • “Sendung”: Bezieht sich auf das Paket oder die Pakete, die einem einzigen Beförderer übergeben und an den Empfänger versendet werden. 

Artikel 2 – Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren und regeln den vertraglichen Rahmen der Garantie zwischen der ITA Group und dem Kunden. 

Diese AGB gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos für jede Buchung der Garantie und die Nutzung des Service. 

Die AGB sind jederzeit auf der Website LetMeShip.com zugänglich. 

Der Kunde erklärt, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben, die für alle Pakete gelten, für die die Garantie abonniert wurde. 

Artikel 3 – Räumlicher Geltungsbereich der Garantie 

Die Garantie umfasst den Versand von Paketen weltweit. 

AUSNAHMSWEISE SIND DIE FOLGENDEN LÄNDER ODER GEBIETE VON DER RÄUMLICHEN ABDECKUNG DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN, SOWOHL ALS ABFAHRTS-, TRANSIT- ODER ANKUNFTSORT: IRAN, KUBA, NORDKOREA, SUDAN, SYRIEN, KRIM, AFGHANISTAN, VENEZUELA, BELARUS, RUSSLAND, UKRAINE EINSCHLIESSLICH DER KRIM UND DER REGIONEN LUHANSK UND DONEZK SOWIE DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMER UND JEDE DAZUGEHÖRIGE STAATLICHE ODER POLITISCHE UNTEREINHEIT. 

Artikel 4 – Von der Garantie abgedeckte Waren 

4.1. Die Garantie umfasst alle neuen oder gebrauchten Waren, mit Ausnahme der in Artikel 4.2 aufgeführten Ausschlüsse. 

4.2. DIE FOLGENDEN WAREN SIND AUFGRUND IHRER BESCHAFFENHEIT VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN: 
 

  • Lebensmittel oder verderbliche Waren, 
  • Medikamente, die eine kontrollierte Temperatur (positiv oder negativ) erfordern, 
  • Zigaretten, Tabak und Tabakwaren, 
  • Flüssigkeiten, Weine und Spirituosen, 
  • Zerbrechliche Produkte, sowie Waren oder Artikel, die während des Transports besondere Aufmerksamkeit erfordern, da sie anfällig für Beschädigungen, Erschütterungen oder Vibrationen, oder empfindlich gegenüber Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Druck oder anderen äußeren Faktoren, die ihre Qualität, Integrität oder Funktion beeinträchtigen könnten sind, 
  • Bereits beschädigte, defekte oder geschwächte Produkte, 
  • Chemische, giftige oder gefährliche Produkte, 
  • Schimmelige, verschmutzte oder kontaminierte Objekte oder Waren, 
  • Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe, Treibstoffe und Feuerwerkskörper, 
  • Radioaktive oder gefährliche Materialien, 
  • Flüssige Brennstoffe wie LPG, FOD, Schweröl und ähnliche Produkte, 
  • Brennbare Gase, entzündbare Flüssigkeiten, 
  • Illegale Substanzen gemäß den Gesetzen des Abhol- oder Lieferlandes, 
  • Lebende Wesen, Tiere, Pflanzen, 
  • Gestohlene oder illegal erworbene Produkte, 
  • Umzugsgüter, 
  • Containerkörper, 
  • Auf Paletten versandte Produkte, es sei denn es handelt sich um Pakete, die auf einer Palette versandt und gemäß den in Artikel 8.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln verpackt sind, diese sind von dem Ausschluss nicht erfasst.  
  • Ausweisdokumente, Pässe, Führerscheine, Eigentumstitel, 
  • Offizielle Dokumente, Wertpapiere, Bargeld, Bankkarten, Münzen, jegliche Zahlungsmittel, 
  • Produkte, die dem Verbot des Handels oder des Schmuggels unterliegen, wie in den Gesetzen des Abhol- oder Lieferlandes definiert. 

4.3. Die Garantie ist auf 100.000 CHF (einhunderttausend Schweizer Franken) pro Paket oder Sendung begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Pakete. 

Artikel 5 – Dauer der Garantie 

5.1. Die Garantie tritt in Kraft, wenn die abgedeckten Waren, verpackt gemäß den Anforderungen in Artikel 8, dem Beförderer übergeben werden, und endet bei der Lieferung gegen Quittung an den Empfänger oder, in jedem Fall, nach Ablauf von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Abholdatum, unabhängig von der Versandart. 

5.2. Bei zurückgesandten Waren endet die Garantie nach Ablauf von einundzwanzig (21) Tagen ab dem ursprünglichen Abholdatum, unabhängig von der Versandart. Gelieferte und anschließend zurückgesandte Waren sind nicht von der Garantie abgedeckt. 

Artikel 6 – Von der Garantie abgedeckte Risiken 

6.1. Die Garantie deckt Risiken wie Verlust, Nichtlieferung, Diebstahl und Beschädigung von Waren ab, mit Ausnahme der in Artikel 6.2 aufgeführten Risiken. 

Ein Anspruch ist nur zulässig, wenn er sich auf folgende auslösende Ereignisse bezieht: 

  • Verlust des Pakets: Das Paket wird nicht an den Empfänger geliefert und kann vom Beförderer nicht lokalisiert werden, der eine Verlustbescheinigung ausstellt. 
  • Diebstahl des Pakets: Diebstahl oder Verlust eines Pakets während des Transports durch Gewalt, Drohung, Einbruch, falsche Identität, Mord oder versuchten Mord (Diebstahl in der Obhut des Beförderers). 
  • Beschädigung des Pakets: Das Produkt wird beschädigt geliefert, verglichen mit seinem Zustand bei der Versendung. 
  • Nichtlieferung des Pakets: Das Paket erreicht den Empfänger nicht und wird vom Beförderer als geliefert deklariert. 

Es erfolgt keine Entschädigung, wenn: 

  • das Paket nicht unter der Verantwortung und Kontrolle des Beförderers steht, 
  • oder das auslösende Ereignis eintritt, bevor das Paket dem Beförderer übergeben wurde oder nachdem es an die Lieferadresse geliefert wurde. 

6.2. Die Garantie umfasst nicht: 

  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DAS FEHLEN, DIE UNZUREICHENDE VORBEREITUNG, VERPACKUNG ODER EINWICKLUNG DER WAREN VERURSACHT WERDEN, INSBESONDERE ROST, OXIDATION UND VERSCHIEDENE KRATZER USW.; 
  • FUNKTIONSAUSFÄLLE UND SCHÄDEN, DIE DURCH MECHANISCHE, ELEKTRISCHE ODER ELEKTRONISCHE FEHLER AN DEN VON DER GARANTIE ABGEDECKTEN PRODUKTEN VERURSACHT WERDEN, DIE NICHT MIT DEM TRANSPORT IN ZUSAMMENHANG STEHEN; 
  • RISIKEN RADIOAKTIVER KONTAMINATION SOWIE CHEMISCHE, BIOLOGISCHE, BIOCHEMISCHE UND ELEKTROMAGNETISCHE RISIKEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH IONISIERENDE STRAHLUNG ODER RADIOAKTIVE KONTAMINATION AUFGRUND VON KERNBRENNSTOFFEN, RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN ODER DURCH KERNREAKTIONEN VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE RADIOAKTIVEN, GIFTIGEN, EXPLOSIVEN, GEFÄHRLICHEN ODER VERUNREINIGENDEN EIGENSCHAFTEN EINER KERNANLAGE, EINES REAKTORS ODER EINER KERNAUSRÜSTUNG ODER KOMPONENTE VERURSACHT WERDEN, DIE DAMIT VERBUNDEN IST; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH EINE WAFFE ODER EIN GERÄT, DAS KERNSPALTUNG ODER -FUSION ODER EINE ANDERE ÄHNLICHE KERNREAKTION, KERNENERGIE ODER RADIOAKTIVE PHÄNOMENE ODER WIRKUNGEN NUTZT, VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH DIE RADIOAKTIVEN, GIFTIGEN, EXPLOSIVEN, GEFÄHRLICHEN ODER VERUNREINIGENDEN EIGENSCHAFTEN VON RADIOAKTIVEN MATERIALIEN VERURSACHT WERDEN. DIESE LETZTE AUSSCHLUSSREGELUNG GILT NICHT FÜR RADIOAKTIVE ISOTOPE, AUSSER KERNBRENNSTOFFE, WENN SIE FÜR KOMMERZIELLE, LANDWIRTSCHAFTLICHE, MEDIZINISCHE, WISSENSCHAFTLICHE ODER ANDERE FRIEDLICHE ZWECKE VORBEREITET, TRANSPORTIERT, GELAGERT ODER VERWENDET WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH CHEMISCHE, BIOLOGISCHE, BIOCHEMISCHE ODER ELEKTROMAGNETISCHE WAFFEN VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DEN BETRIEB, MIT DER ABSICHT SCHADEN ZUZUFÜGEN, EINES COMPUTERS ODER COMPUTERGERÄTS, COMPUTERPROGRAMMS ODER SOFTWARE, EINES COMPUTER-VIRUS, FALSCHEN CODES ODER DATENÜBERTRAGUNGEN ODER EINES ANDEREN ELEKTRONISCHEN SYSTEMS VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH KRIEG (BÜRGER- ODER AUSLANDSKRIEG), INVASION, TERRORISMUS, FEINDLICHE HANDLUNGEN, VERGELTUNG ODER SABOTAGE, PIRATERIE, AUFSTAND, REVOLUTION, AUFRUHR, MILITÄRISCHE ODER USURPIERTE GEWALT VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS DURCH EINE ÜBERTRAGBARE MENSCHLICHE KRANKHEIT, DIE VON EINER REGIERUNG ODER EINER ANDEREN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE EINES BELIEBIGEN LANDES ALS EPIDEMIE AUSGERUFEN ODER CHARAKTERISIERT WURDE; 
  • SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS DURCH EINE ÜBERTRAGBARE MENSCHLICHE KRANKHEIT, DIE VON DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION (WHO) ALS EPIDEMIE AUSGERUFEN ODER CHARAKTERISIERT WURDE; 
  • SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS DURCH KÜNSTLERISCHE WERTMINDERUNG; 
  • SCHÄDEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER HAFTUNG DES PARTNERS, DIE DURCH DEN VERLUST VON DATEN AUF MAGNETISCHEN SPEICHERMEDIEN VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH DIE FESTNAHME, VERHAFTUNG, BESCHLAGNAHME, EINSCHRÄNKUNG ODER FESTHALTUNG DURCH EINE BELIEBIGE REGIERUNG ODER BEHÖRDE VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH KONFISKATION, SEQUESTRIERUNG, ANFORDERUNG, BLOCKADEBRUCH, SCHMUGGEL, BESCHLAGNAHME, EXEKUTION ODER ANDERE BESCHLAGNAHMUNGEN VERURSACHT WERDEN. ITA GROUP UND JEDER DRITTE, DER AN DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG ODER DER GARANTIE BETEILIGT IST, BLEIBEN VON DER LEISTUNG JEGLICHER SICHERHEIT UNBERÜHRT, DIE ZUR FREIGABE DER VON DER GARANTIE ABGEDECKTEN WAREN AUS SOLCHEN BESCHLAGNAHMUNGEN LEISTBAR IST; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, RÜCKGRIFFE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH AUFRUHR, BÜRGERLICHE UNRUHEN, STREIKS, AUSSCHLÜSSE UND ÄHNLICHE EREIGNISSE VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, KOSTEN, VERLUSTE, ANSPRÜCHE DRITTER UND DIEBSTAHL, DIE DURCH VORSÄTZLICHES ODER UNENTSCHULDBARES VERSCHULDEN DES KUNDEN UND ALLER ANDEREN BEGÜNSTIGTEN DER GARANTIE, DEREN MITARBEITER, VERTRETER ODER ABTRETUNGSEMPFÄNGER VERURSACHT WERDEN; 
  • SCHÄDEN, VERLUSTE UND KOSTEN, DIE DURCH INHÄRENTE MÄNGEL DER VON DER GARANTIE ABGEDECKTEN WAREN, DURCH WÜRMER ODER UNGEZIEFER VERURSACHT WERDEN, SIND AUSGESCHLOSSEN, ES SEI DENN, DIE KONTAMINATION TRAT WÄHREND DES TRANSPORTS AUF. EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN SIND SCHÄDEN DURCH ATMOSPHÄRISCHE TEMPERATUREINFLÜSSE ODER DURCH BREMSVORGÄNGE WÄHREND DES TRANSPORTS. 

Es wird ferner vereinbart, dass die ITA Group nicht an eine Garantie gebunden ist, keine Dienstleistungen erbringt und nicht verpflichtet ist, eine Zahlung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu leisten, wenn die Umsetzung einer solchen Garantie, die Erbringung einer solchen Dienstleistung oder eine solche Zahlung ITA Group einer Sanktion, einem Verbot oder einer Einschränkung aussetzen würde, die sich aus einer Resolution der Vereinten Nationen und/oder aus den wirtschaftlichen oder kommerziellen Sanktionen ergeben, die durch die Gesetze oder Vorschriften der Europäischen Union, Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Niederlande, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines anderen anwendbaren nationalen Gesetzes, das solche Maßnahmen vorsieht, erlassen wurden. 

Artikel 7 – Zugelassene Beförderer und Lieferbedingungen 

7.1. Damit die Garantie greift, muss das Paket mit einem verfolgbaren Versandservice mit Zustellnachweis (z. B. Unterschrift oder Code) verschickt werden. Die Garantie gilt für einundzwanzig (21) Tage ab dem Abholdatum. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Versandmethode zu wählen, die eine Lieferung innerhalb dieses Zeitrahmens gewährleistet. 

7.2. Waren, die einem Fluss- oder Seebeförderer übergeben werden, sind nicht durch die Garantie abgedeckt. 

7.3. Pakete, die an nicht-transportspezifischen Relaispunkten abgegeben oder ursprünglich zur Lieferung an solche Punkte vorgesehen sind, werden bis zu einem maximalen Wert von fünfhundert Schweizer Franken (CHF 500) abgedeckt. Als nicht-transportspezifischer Relaispunkt gilt jedes Unternehmen, dessen Haupttätigkeit nicht mit dem Transport von Waren verbunden ist. 

Artikel 8 – Pflichten des Kunden 

Die Garantie tritt nur in Kraft, wenn der Kunde alle nachfolgenden kumulativen Anforderungen erfüllt: 

8.1. Anforderungen an die Verpackung der Waren 

8.1.1. Anforderungen bei Übergabe der Waren an jeden Beförderer: 

  • Waren müssen in festen Behältern verpackt sein, die es unmöglich machen, den Inhalt durch Abtasten zu erkennen. 
  • Waren müssen in einer neuen und stabilen Doppelverpackung versandt werden. (Unter Doppelverpackung versteht man, dass die Waren zunächst in einer ersten Verpackung wie Karton, Box, Luftpolsterfolie oder Pappumschlag verpackt werden. Diese erste Verpackung muss dann in eine größere und stabile zweite Verpackung wie einen weiteren Karton gelegt werden.) 
  • Waren müssen ausreichend und entsprechend ihrer Beschaffenheit vorbereitet, verpackt und verpackt werden, um den Transportbedingungen standzuhalten. 

8.1.2. Besondere Regel bei Schäden: Wenn das Paket beschädigt ankommt, muss der Empfänger die Schäden genau auf dem Lieferschein beschreiben, um eine Entschädigung zu ermöglichen. 

Durch Unterzeichnung des Lieferscheins ohne Einwände gegenüber dem Vertreter des Beförderers akzeptiert der Empfänger die Waren, und der Kunde verzichtet auf alle Ansprüche. 

Falls Zweifel bestehen, hat der Empfänger das Recht, den Inhalt des Pakets in Anwesenheit des Vertreters des Beförderers zu überprüfen, bevor er den Lieferschein unterschreibt. Der Vertreter des Beförderers kann dies nicht verweigern. 

8.1.3. Besondere Regel bei nicht widerstandsfähiger Verpackung: Nicht feste und weniger widerstandsfähige Verpackungen (z. B. Luftpolsterumschläge, dünne Pappumschläge) sind bis zu einem Höchstwert von zweihundert Schweizer Franken (CHF 200) pro Paket durch die Garantie abgedeckt. Für den Versand von Dokumenten ist die Deckung der Garantie auf die Kosten der Reproduktion bis zu einem Höchstwert von fünfhundert Schweizer Franken (CHF 500) pro Paket beschränkt. 

8.2. Anforderungen an die Liefermodalitäten der Waren 

  • Waren oder Pakete müssen dem Empfänger gegen dessen Unterschrift oder Code übergeben werden. 
  • Das Versandetikett muss mit allen Informationen des Empfängers (vollständiger Name, vollständige Adresse, Postleitzahl, Stadt, Land) auf dem Paket angebracht sein. 
  • Wenn der Empfänger, der Kunde oder eine mit dem Kunden verbundene dritte Partei mit dem Beförderer vereinbart, das Paket ohne Unterschrift an einem Ort zu hinterlassen, in den Briefkasten zu legen oder an Dritte zu übergeben, ist das Paket nicht mehr durch die Garantie abgedeckt. Sollte dies durch Fahrlässigkeit des Beförderers verursacht sein, gilt die Garantie jedoch weiterhin. 

8.3. Anforderungen an die deklarierte Wertangabe des Pakets 

  • Der Kunde muss den Wert des Pakets zum Zeitpunkt des Abschlusses der Garantie deklarieren. Dieser muss durch eine Handelsrechnung für neue Waren oder eine bewertete Übertragungsurkunde (Wertnachweisurkunde) bzw. eine vorab versandte Bestätigung für gebrauchte Waren nachgewiesen werden. 
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der deklarierte Wert zum Zeitpunkt des Abschlusses in keinem Fall den auf der Rechnung oder Übertragungsurkunde angegebenen Wert übersteigen darf. 

8.4. Anforderungen zur Wahrung der Anspruchsrechte 

  • Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechte und Rechtsmittel gegenüber dem oder den Beförderern zu wahren. 
  • Ohne vorherige Zustimmung der ITA Group darf der Kunde nicht in den Austausch zwischen der ITA Group und dem Beförderer im Zusammenhang mit dem Schadensregulierungsverfahren eingreifen. Andernfalls wird die Erstattungsbedingung der Garantie ungültig. 

Artikel 9 – Entschädigungswert der Ansprüche 

9.1. Der garantierte Wert muss gemäß Artikel 8.3 durch eine Handelsrechnung, eine bewertete Übertragungsurkunde (Wertnachweisurkunde) oder eine vorab versandte Bestätigung belegt werden. Der Entschädigungsbetrag darf die folgenden Beträge nicht überschreiten: 

  • Bei neuen Produkten: den Rechnungswert. 
  • Bei gebrauchten Produkten: den Wiederbeschaffungswert, abzüglich einer Abschreibung von bis zu 50 % des deklarierten Wertes. 
  • Bei beschädigten Produkten: die Reparaturkosten, falls das Produkt reparierbar ist und diese den Wert des Produktes nicht übersteigen. 

9.2. Der Gesamtbetrag der Entschädigung darf in keinem Fall den garantierten Wert übersteigen. Falls der Kunde vom Beförderer entschädigt wird, wird dieser Betrag von der Entschädigung abgezogen oder muss an die ITA Group zurückerstattet werden. 

Artikel 10 – Verfahren bei Ansprüchen und Entschädigungen 

Die Garantie greift nicht, wenn der Kunde oder eine mit ihm verbundene dritte Partei im Zusammenhang mit dieser Garantie, nicht alle Anforderungen des folgenden Verfahrens für Ansprüche und Entschädigungen erfüllt: 

10.1. Im Falle eines Anspruchs muss der Kunde: 

  • Alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die garantierten Waren zu schützen und Schäden zu minimieren. 
  • Alle Rechte und Rechtsmittel gegenüber den Beförderern und/oder vermuteten dritten Verantwortlichen wahren. 

Im Falle von Schäden: 

  • Den Empfänger auffordern, klare, präzise und aussagekräftige Vorbehalte auf dem Lieferschein zu vermerken oder die Lieferung abzulehnen. Ein beschädigtes Paket, dessen Lieferschein ohne Vorbehalte unterschrieben wird oder dessen Lieferung nicht abgelehnt wird, kann nicht entschädigt werden. 
  • Den Empfänger auffordern, ein Foto des Pakets, seines Inhalts und seiner Verpackung bereitzustellen. 
  • Den Empfänger auffordern, alle Verpackungen aufzubewahren. 

Im Falle von Diebstahl ist eine Anzeige zu erstatten.  

10.2. Der Kunde muss auf Anfrage unverzüglich folgende Dokumente vorlegen: 

  • Kopie des Versandetiketts oder eines Versandnachweises des Pakets mit den erforderlichen Angaben (Gewicht, Art, Wert, Inhalt) sowie Kundendaten (Daten, Namen der Beteiligten, Details der Waren). 
  • Kopie eines Identitätsnachweises und/oder eines Handelsregisterauszugs (Kbis) oder eines entsprechenden ausländischen Dokuments. 
  • Nachweis des garantierten Wertes: 
  • Bei neuen Waren: Kopie der Originalrechnung der im Paket enthaltenen Waren. 
  • Bei gebrauchten Waren: Kopie der Originalrechnung oder ein Dokument, das den Wert des Pakets belegt (bewertete Übertragungsurkunde oder Gutachten, das vor dem Versand erstellt wurde). 
  • Foto des Pakets und/oder seines Inhalts und/oder seiner Verpackung. 
  • Im Falle eines Diebstahls: Kopie der polizeilichen Anzeige, die die Umstände des Diebstahls des Pakets beschreibt. 
  • Im Falle eines Schadens: Fotos des Schadens, Kopie der Vorbehalte auf dem Lieferschein, Kostenvoranschlag oder Rechnung für die Reparaturkosten der Waren, falls möglich. 
  • Eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt des Pakets mit einem Identitätsnachweis. 
  • Nachweis der Transaktion. 
  • Abholbeleg des Beförderers. 

Im Zweifelsfall behält sich die ITA Group oder jede in ihrem Auftrag handelnde Drittpartei das Recht vor, eine Voruntersuchung durchzuführen. 

10.3. Der Kunde muss die ITA Group über jeden Anspruch, von dem er Kenntnis erhält, informieren, indem er den Anspruch über die bereitgestellten Tools meldet, und zwar innerhalb der folgenden Fristen: 

  • Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Pakets während des Transports: spätestens innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach dem Abholdatum des Pakets. 
  • Im Falle von Schäden oder Nichtlieferung eines als geliefert deklarierten Pakets: spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem tatsächlichen oder mitgeteilten Lieferdatum des Pakets. 

10.4. Die ITA Group unterstützt den Kunden im Prozess der Anspruchsregulierung und bleibt dessen direkter Ansprechpartner. Sie hilft dem Kunden, die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, um eine vollständige Akte einzureichen. 

10.5. Sollte der Kunde aufgrund der Nichtlieferung eines Pakets entschädigt worden sein und die in diesem Paket enthaltenen Waren später wiedergefunden werden, verpflichtet sich der Kunde, bei Erhalt der Waren und oder des wiedergefundenen Pakets und die zuvor erhaltene Entschädigung rückzuerstatten, abzüglich etwaiger Verluste und Schäden, die von der Garantie abgedeckt sind. 

Artikel 11 – Kündigung der Garantie 

Der Kunde hat das Recht, die Kündigung der Garantie zu beantragen und eine Rückerstattung zu verlangen, sofern das Paket noch nicht versandt wurde. Sobald das Paket vom Beförderer übernommen wurde, tritt die Garantie in Kraft und ist nicht mehr kündbar oder erstattungsfähig. 

Artikel 12 – Haftung 

Jede Partei trägt die Konsequenzen aus ihren Fehlern und Pflichtverletzungen im Rahmen dieser AGB; eine gesamtschuldnerische Haftung der Parteien besteht nicht. Die maximale Haftung der ITA Group, falls festgestellt, darf in keinem Fall und unabhängig von der Anzahl der Pakete 100.000 Schweizer Franken ( CHF 100.000) pro Paket oder Sendung überschreiten. 

Artikel 13 – Höhere Gewalt 

Die ITA Group oder der Kunde haften nicht, wenn die Nichterfüllung von Leistungen oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesen AGB auf ein Ereignis höherer Gewalt insbesondere im Sinne von § 275 BGB zurückzuführen ist. 

Die Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, muss die andere Partei unverzüglich über ihre Unfähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtung informieren und diese rechtfertigen. Die Aussetzung der Verpflichtungen darf in keinem Fall zu einer Haftung für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung führen, noch zu Schadenersatz- oder Verzugsstrafen. 

Die Erfüllung der Verpflichtungen wird für die gesamte Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, sofern diese vorübergehend ist. Nach dem Wegfall des Grundes für die Aussetzung der gegenseitigen Verpflichtungen verpflichten sich die Parteien, die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck informiert die gehinderte Partei die andere Partei durch ein Einschreiben mit Rückschein oder eine gerichtliche Handlung über die Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung. 

Artikel 14 – Anwendbares Recht und Sprache 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzung der Website ist ausschließlich die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Hamburg zuständig, sofern der Kläger Kaufmann ist. Dies gilt auch im Falle mehrerer Beklagter oder der Einbeziehung Dritter. In allen anderen Fällen erfolgt die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach den geltenden Regeln der Zivilprozessordnung. 

Artikel 15 – Salvatorische Klausel 

Hier ist eine umfassende und rechtlich gültige Salvatorische Klausel, die oft in Verträgen verwendet wird: 

Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. 

Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. Zur Schließung der Lücken gilt diejenige Regelung als vereinbart, die die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrags und unter Beachtung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.