Was das neue EU-Mehrwertsteuerpaket für Ihre Importsendungen bedeutet
Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 tritt das neue EU-Mehrwertsteuerpaket in Kraft, welches die bislang geltende Freigrenze von 22,00 € für Importsendungen aus Nicht-EU Ländern aufhebt.
Auslöser für diese neue Regelung waren vermehrte, missbräuchliche Auslegungen dieser Regelung, welche zu einem Ungleichgewicht der Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Händlern geführt haben. Insbesondere für den E-Commerce hat diese neue Regelung große Auswirkungen, doch was bedeutet dies für den B2B Markt?
Auch wenn im B2B Bereich diese „geringwertigen Importe“ unter einem Betrag von 22,00 € möglicherweise eher wenig Bedeutung zukommt, trifft dies natürlich auch auf den industriellen Bereich zu, denn unabhängig davon, ob der Empfänger eine Privatperson oder ein gewerbetreibender Betrieb ist, gilt ab Mitte dieser Woche: Jede Importsendung unterliegt der jeweiligen Einfuhrumsatzsteuer, unabhängig von ihrem Warenwert.
Dies betrifft Transportlösungen für Sendungen aus dem Nicht-EU Ausland, wie z. B. Kleinteil- und Ersatzteilversand oder eilige Einzelversände.
Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben entstehen, hängt vom Warenwert und von der Art der Sendung ab, die Wertgrenzen behalten ihre Gültigkeit, unabhängig davon, ob die Sendung im Rahmen des Weltpostvertrages oder von einem Express- oder Kurierdienstleister befördert wurde.
Als Multi-Carrier-Service haben wir für Sie folgende, weiterführende Informationen zusammengestellt:
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