Einfuhrumsatzsteuer Österreich
FAQ Einfuhrumsatzsteuer – Was du für deine Österreich-Importe aus Drittländern beachten solltest.
Du möchtest Waren, als Paket oder auf Paletten, u. a. aus Drittländern wie USA, Schweiz, England oder der Türkei nach Österreich einführen und bist nicht sicher, was du hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer beachten solltest? Als Multi-Carrier-Service für B2B Unternehmen haben wir einige relevante Informationen für dich zusammengestellt, die dich bei deinen Warenimporten aus Nicht-EU-Ländern unterstützen.
Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer (kurz: EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Republik Österreich erhoben wird. Diese Einfuhrabgaben entfallen bei Importen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wie etwa Deutschland. Vertiefende Informationen zu Importen aus Nicht-EU-Ländern bekommst du auch der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich.
Was hat sich ab 1.7.2021 mit dem Fall der Steuer-Freigrenze geändert?
Seit 01.07.2021 entfällt die Steuer-Freigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22 Euro. Diese „geringwertigen Importe“ betreffen nicht in erster Linie B2B-Unternehmen, da sie häufig höhere Warenwerte, wie Klein- und Ersatzteile, versenden. Dennoch gilt: Die Einfuhrumsatzsteuer ist seitdem für jede nach Österreich importierte Sendung zu bezahlen, unabhängig von ihrem Warenwert. Lies mehr in unserem Blog-Artikel „Was das neue EU-Mehrwertsteuerpaket für deine Importsendungen bedeutet“.
Alle deine Sendungen mit Wareninhalt aus einem Drittland müssen vor der Wareneinfuhr beim österreichischen Zoll angemeldet werden, bevor sie zugestellt werden können. Hierzu benötigen Unternehmen eine EORI-Nummer, die du problemlos beim Bundesministerium für Finanzen beantragen kannst. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu deinem Import findest du in unserer „Import-Checkliste: Wie du deine Waren sicher und einfach nach Österreich importierst”, die du kostenfrei herunterladen kannst.
Einfuhrumsatzsteuer England
Das Vereinigte Königreich verließ die Europäische Union am 31. Januar 2020 und ist nun offiziell ein Drittland der EU. Nach dem Austritt Großbritanniens gelten inzwischen die gleichen Regeln für die Einfuhr von Waren wie bei anderen Sendungen aus Nicht-EU-Staaten.
Wir haben den Austritt Großbritanniens aus der EU in unserer Blog-Serie „Brexit“ begleitet. Hierin findest du weitere hilfreiche FAQs und Links speziell Importen aus Großbritannien:
Brexit: UK führt neues Import Control System ab 2024 ein
Brexit News und FAQ: Was Sie zum Brexit wissen müssen
Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Jeder, der Waren nach Österreich importiert, ob Unternehmer oder Privatpersonen, muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Die Bemessungsgrundlage auf der die Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird, ist grundsätzlich der Zollwert. Erhoben wird diese normalerweise von der zuständigen Zollbehörde. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer liegt in Österreich bei 20%.
Wie und wo kann ich die Einfuhrumsatzsteuer in Österreich zahlen?
Die EUSt in Österreich kann sowohl bar als auch „unbar“ über das Steuerkonto des Importeurs gezahlt werden. Für Unternehmen empfehlen wir die unkompliziertere „unbare Entrichtung“. Denn, Unternehmer können die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Österreich direkt beim Finanzamt und nicht mehr bei der Zollbehörde entrichten. Das Zollamt ist auch in diesem Fall weiter für die Festsetzung der EUSt zuständig, jedoch werden die EUSt-Beträge direkt auf dem Steuerkonto (Abgabenkonto) des Unternehmers belastet, die Zuständigkeit für die Entrichtung liegt dann beim Finanzamt.
Ab wann sind Zollabgaben zu bezahlen?
Für Sendungen mit einem Warenwert über 150 Euro fallen zusätzlich Zollabgaben an. Die Höhe der Abgaben hängt stark vom Warenwert und der Art der Sendung sowie der Art der Beförderung, ob Express- oder Kurierdienst, ab. Die Zoll Einfuhrumsatzsteuer und die Zollabgaben werden bei der Einfuhr sofort zur Zahlung fällig.
Bei der Buchung über LetMeShip erhältst du gleichzeitig mit deiner Ware eine Rechnung mit den Zollgebühren und die Zolldokumente sowie die Rechnung für die Buchung des Transportes direkt von dem Versanddienstleister. Denn dieser geht während des gesamten Versandprozesses sowohl bei den Kosten für den Transport als auch für den Zoll in Vorleistung. Die Registrierung auf der Buchungsplattform ist kostenfrei. Berechne jetzt deine Einfuhrabgaben mit dem Umsatzsteuerrechner.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Einfuhrumsatzsteuer in Österreich?
Grundsätzlich ist es wichtig, die Einfuhrumsatzsteuer in Österreich zu beachten und alle erforderlichen Zahlungen und Anmeldungen korrekt durchzuführen, um mögliche Sanktionen und Strafen zu vermeiden.
Folgende Sanktionen könnten auf dich zukommen:
- Wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden, können Geldstrafen verhängt werden. Diese sind abhängig von der Schwere des Verstoßes und den Warenwerten.
- Wenn gegen Einfuhrumsatzsteuer-Vorschriften verstoßen wurde, kann die Zollbehörde die betroffenen Waren beschlagnahmen.
- Wenn festgestellt wird, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht oder in zu geringer Höhe gezahlt wurde, kann die Zollbehörde eine Nachzahlung der geschuldeten Steuer verlangen (ggf. auch mit Zinsen).
- Wenn es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, kann sogar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, ggf. mit strafrechtlichen Konsequenzen.
- In bestimmten Fällen kann der Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens persönlich für die Nichteinhaltung der Einfuhrumsatzsteuer haftbar gemacht werden.
Wie errechnen sich die Abgaben nach Zolltarif?
Der Gesamtbetrag der Einfuhrabgaben setzt sich aus den folgenden Abgabearten, die einzeln berechnet werden, zusammen:
- Zoll für alle eingeführten Waren
- Evtl. Verbrauchssteuern für alle verbrauchsteuerpflichtigen Ware (wie u. a. Energie, Alkohol, Kaffee, etc.)
- Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren
Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.