5 Tipps für einen reibungslosen Export aus der EU in Drittländer
Du möchtest die Produkte deines Unternehmens erfolgreich in Übersee verkaufen, aber die komplexen Zollbestimmungen halten dich zurück? Keine Sorge! Ein reibungsloser Export ist machbar. Mit unseren 5 Tipps navigierst du dein Unternehmen sicher durch den Zolldschungel und vermeidest unnötige Verzögerungen und Kosten.
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Tipp 1: Beantrage zeitig eine EORI-Nummer
Du kannst dir die EORI-Nummer als Personalausweis für dein Unternehmen im internationalen Handel vorstellen. Sie ist für jede Ein- und Ausfuhrzollanmeldung innerhalb der EU Pflicht. Die Beantragung ist unkompliziert und erfolgt online. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du die EORI-Nummer in der Regel innerhalb weniger Tage. Mit dieser Nummer kannst du den Zollprozess starten und deine Waren problemlos exportieren.
Tipp 2: Vereinfache den Export: Werde zugelassener Ausführer
Möchtest du die Waren deines Unternehmens schneller und einfacher in Länder exportieren, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen geschlossen hat? Dann solltest du in Erwägung ziehen, dich als zugelassener Ausführer (ZA) zu registrieren.
Was bringt der ZA-Status?
Als zugelassener Ausführer profitierst du von zahlreichen Vorteilen:
- Mehr Flexibilität: Du kannst die Zollabfertigung an einem Ort deiner Wahl durchführen, zum Beispiel direkt in deinem Unternehmen.
- Schnellere Abfertigung: Ausfuhrbegleitdokumente stehen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung, was Verzögerungen minimiert.
- Weniger Bürokratie: Du kannst Ursprungserklärungen auch für Warenwerte ausstellen, die über den üblichen Schwellenwerten liegen.
Warum ist das wichtig?
Durch die Vereinfachung der Zollabfertigung sparst du Zeit und Geld. Die Waren deines Unternehmens gelangen schneller an den Bestimmungsort, und du kannst dich auf das Kerngeschäft deines Unternehmens konzentrieren.
Wann ist ein ZA sinnvoll?
Der ZA-Status ist besonders empfehlenswert, wenn du regelmäßig Waren in Länder exportierst, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Durch die Nutzung von Präferenzursprungsregeln können Zollgebühren gespart werden.
Was ist der Unterschied zum registrierten Ausführer (REX)?
Während der zugelassene Ausführer sich auf die Vereinfachung der Zollabfertigung konzentriert, ist der registrierte Ausführer (REX) speziell für die Ausstellung von Präferenznachweisen zuständig. Je nach Freihandelsabkommen kann es erforderlich sein, beide Status zu beantragen.
Wie werde ich zugelassener Ausführer?
Die Registrierung zum ZA erfolgt bei der zuständigen Zollbehörde. Die genauen Anforderungen können je nach Mitgliedstaat variieren. Informiere dich am besten direkt bei dem zuständigen Zollamt oder bei einer für den Außenhandel zuständigen Stelle.
Tipp 3: Prüfe, ob Exportverbote oder -beschränkungen bestehen
Auch wenn die EU sich grundsätzlich dem freien Handel verpflichtet hat, kann der Export bestimmter Waren oder Güter in einzelne Länder untersagt oder beschränkt sein. Prüfe daher rechtzeitig, ob ein Exportverbot vorliegt oder eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Das geht online in der TARIC-Auskunftsanwendung der EU oder über die EU-Sanktionskarte.
Falls du eine Ausfuhrgenehmigung benötigst, muss diese online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Eine Bearbeitung kann 6–8 Monate dauern, plane also ausreichend Zeit ein.
Stelle abschließend noch sicher, dass es im Empfangsland, keine Einfuhrverbote oder -beschränkungen gibt.
Tipp 4: Die Ausfuhranmeldung
Ab einem Warenwert von 1000 € musst du bei der zuständigen Zollstelle eine Ausfuhranmeldung abgeben. Dieses Dokument enthält Einzelheiten über die auszuführenden Waren und die beteiligten Vertragspartner, konkret:
- Eine Zollrechnung mit Warentarifnummer
- Den Warenwert der Güter
- Eine Packliste mit Anzahl sowie Gewicht der Packstücke
- Die EORI-Nummer des Versenders
Ausfuhranmeldungen müssen online über das ATLAS-System abgegeben werden, entweder durch ein in der EU ansässiges Unternehmen oder eine beauftragte Zollagentur.
Anschließend wird über ATLAS elektronisch dein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erzeugt. Das ABD musst du deiner Sendung beifügen. Bei einer Buchung über LetMeShip wird die ABD automatisch für dich erstellt.
Abschließend erhältst du einen elektronischen Ausgangsvermerk zum Download, sobald deine Ware die EU verlassen hat. Den Ausgangsvermerk benötigst du als Nachweis für das Finanzamt.
Tipp 5: Die Warentarifnummer
Die Warentarifnummer ist das zentrale Ordnungskriterium im grenzüberschreitenden Handel. Von der korrekten Eintarifierung der Ware hängen sämtliche Maßnahmen der Zollstelle ab. Die Warentarifnummer ist für den Export also das, was die Zolltarifnummer für den Import darstellt. Und beide sind teilidentisch, denn die ersten acht Ziffern der Zolltarifnummer bilden die Warentarifnummer. Wer also durch Importe bereits die Zolltarifnummer der Ware kennt, hat auch automatisch die Warentarifnummer parat.
Falls die Warentarifnummer noch nicht bekannt ist, bietet die EU mit dem TARIC-System und der Datenbank EZT-online der Zollverwaltung zwei Möglichkeiten, um die passende Nummer zu ermitteln. Dieses Vorgehen ist jedoch mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, denn die so ermittelten Nummern sind nicht verbindlich und es kann unterschiedliche Auffassungen über die korrekte Eintarifierung einer Ware geben. Für Unternehmen ist dies ärgerlich, denn eine Änderung kann hat Auswirkungen auf den Zollsatz und die erforderlichen Dokumente haben.
Um Verzögerungen bei deinem Export zu vermeiden, empfehlen wir dir auch hier, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen. Eine vZTA ist drei Jahre gültig und verbindlich für alle Zollstellen innerhalb der EU.
Fazit
Der Zollprozess für eine Ausfuhr aus Deutschland in einen Drittstaat birgt ein paar Stolpersteine und es gibt Sonderfälle, für die besondere Genehmigungen oder Lizenzen benötigt werden. Diese Tipps helfen dir dabei, die gängigsten Probleme zu erkennen und so unnötige Verzögerungen und Mehrkosten zu reduzieren. Denke aber daran, dass sich Zollvorschriften ändern können und es wichtig ist, auf dem Laufenden zu bleiben. Bei Fragen zum Thema Zoll, Einfuhr oder Ausfuhr, aber auch für allgemeine Fragen zum einem Versand unterstützen dich die Versandexperten in unserem Kundenservice.
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