Digital Trade Documents für Ihren internationalen Versand
Das Europäische Import Control System 2 und was es für Sie bedeutet
ICS2 ist ein EU Fracht-Vorabinformationssystem, über das Daten für alle eingeführten Waren in den gemeinsamen Sicherheitsraum erhoben werden. Der gemeinsame Sicherheitsraum besteht neben den EU-Mitgliedsstaaten aus Norwegen und der Schweiz. Die Umstellung auf digitale Prozesse bietet den Zollverwaltungen die Möglichkeit, bestehende Zollverfahren zu optimieren und frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten zu reagieren. Im- und Exportkontrolle werden so wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Seit 2021 führt die EU das neue Einfuhrkontrollsystem ICS2 ein. Damit verbunden sind Änderungen am Buchungsprozess für internationale Sendungen in den oder aus dem gemeinsamen Sicherheitsraum – bislang mit UPS und DHL.
Warum ist die Schweiz von ICS 2 betroffen?
Das Zollerleichterungs- und Zollsicherheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU («ZESA») wird aktuell überarbeitet. Um die geplanten Neuerungen umsetzen zu können, hat die Schweiz beschlossen, sich am ICS2 der EU zu beteiligen.
Was bedeutet die Einführung konkret für Ihre Buchung mit LetMeShip?
Gemeinsam mit unseren Versandpartnern führen wir Digital Trade Documents ein, die bei der Buchung direkt an das Versandunternehmen übermittelt werden. Bislang ist die Einführung für DHL und UPS abgeschlossen.
Damit sind Änderungen am Buchungsprozess verbunden:
- Zusätzliche zollrelevante Pflichtfelder
- Neue Optionen, um Aufträge zu speichern
- Neue Optionen, um ABD via LetMeShip zu erstellen
- Zolldokumente direkt erstellen und hochladen
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Daten- und Dokumentenübertragung direkt an Carrier und Zoll
- Alle relevanten Dokumente transparent an einem Ort
- Schnellere Zollfreigabe – weniger Verzögerungen und Rückläufe
- Bessere Datenqualität – falsche und vergessene Angaben werden direkt bei der Eingabe markiert
Bei Fragen oder Schwierigkeiten steht Ihnen Ihr persönlicher Account Manager zur Verfügung.
Was soll durch das neue Einfuhrkontrollsystem erreicht werden?
ICS2 dient vornehmlich einer besseren Einfuhrkontrolle und Gefahrenabwehr. Durch vorab verfügbare Frachtinformationen wird der Zoll in die Lage versetzt, verdächtige oder potenziell gefährliche Sendungen frühzeitig zu identifizieren und an der passenden Stelle einzugreifen.
Insbesondere, aber nicht nur, stieg die Zahl der durch den Zoll laufenden Sendungen durch das steigende E-Commerce-Frachtvolumen in den vergangenen Jahren deutlich. Durch frühzeitig vorhandene Informationen sollen Zollprozesse besser gesteuert und beschleunigt werden, indem falsche oder fehlende Dokumente bereits vor der Zollbeschau korrigiert werden können.
Im Einzelnen werden folgende Prozesse unterstützt:
- Abgabe der Entry Summary Declaration (ENS) mit Vorab-Frachtinformationen beim Zoll
- Sicherheits- und Risikoanalyse
- Wareneingang auf verschiedenen Verkehrswegen
- Warenbeschreibung für die Zollbehörden und ggf. Warenkontrolle
ICS2 dient nicht der Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr.
Für welche Verkehrswege gilt ICS2?
ICS2 findet bei der Wareneinfuhr über See-, Luft-, Straßen-, Schienen- und Binnenwasserstraßen Anwendung für Stückgut, Kurier- und Postsendungen.
Bis wann wird ICS2 eingeführt?
Das neue Einfuhrkontrollsystem wird in drei Phasen eingeführt:
Phase 1 (2021): Einreichung eines Mindestdatensatzes (PLACI) vor der Verladung für Kurier- und Postsendungen im Luftverkehr durch Anbieter von Kurierdiensten, EU-Anbieter von Postdiensten sowie Postdienstanbieter aus Drittstaaten, die in die EU versenden.
Phase 2 (2023): Abgabe der vollständigen ENS und der Ankunftszeiten für alle Waren im Luftverkehr sowie Gestellungsprozess für Kuriersendungen und Stückgut im Luftverkehr. Verpflichtend für Betreiber von Post- und Kurierdiensten, Luftfrachtdiensten und Spediteure.
Phase 3 (ab Juni 2024–September 2025): Abgabe der ENS-Daten für See-, Straßen- und Schienenverkehr und Binnenwasserstraßen sowie Wareneingansankündigung für Seefracht und Binnenwasserstraßen und Gestellungsprozess über alle Verkehrsträger. Betroffen sind alle Betreiber, die Waren auf einem dieser Verkehrswege befördern.
Wer muss die Daten digital beim Zoll einreichen?
Grundsätzlich liegt die Pflicht beim Beförderer der Waren. Die Versender müssen die benötigten Informationen aktiv oder auf Nachfrage dem Beförderer zur Verfügung stellen.