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Das Europäische Import Control System 2 und was es für dich bedeutet

Die Umstellung der Einfuhrzollanmeldung auf digitale Prozesse bietet den Zollverwaltungen der EU die Möglichkeit, bestehende Zollverfahren zu optimieren und frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten zu reagieren. Durch diese Maßnahmen werden Im- und Exporte sowohl vereinfacht als auch beschleunigt. Seit 2021 führt die EU das neue Einfuhrkontrollsystem ICS2 ein. Damit verbunden sind Änderungen am Buchungsprozess für internationale Sendungen in die oder aus der EU – bislang mit UPS und DHL.

Was bedeutet die Einführung konkret für deine Buchung mit LetMeShip?

Wir automatisieren unsere Prozesse und senden digitale Versanddokumente bereits bei der Buchung an unsere Versandpartner. Bislang ist die Einführung für DHL und UPS abgeschlossen.

Damit sind Änderungen am Buchungsprozess verbunden:

  • Zusätzliche zollrelevante Pflichtfelder
  • Neue Optionen, um Aufträge zu speichern
  • Neue Optionen, um ABD via LetMeShip zu erstellen
  • Zolldokumente direkt erstellen und hochladen

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Daten- und Dokumentenübertragung direkt an Carrier und Zoll 
  • Alle relevanten Dokumente an einem Ort
  • Schnellere Zollfreigabe – weniger Verzögerungen und Rückläufe
  • Bessere Datenqualität – falsche und vergessene Angaben werden direkt bei der Eingabe markiert

Bei Fragen oder Schwierigkeiten steht dir dein persönlicher Account Manager oder unser Kundenservice telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Was soll durch das neue Einfuhrkontrollsystem erreicht werden?

ICS2 dient in erster Linie einer besseren Kontrolle der eingeführten Waren sowie der Abwehr möglicher Risiken und Gefahren. Durch vorab verfügbare Informationen wird der Zoll in die Lage versetzt, verdächtige oder potenziell gefährliche Sendungen frühzeitig zu identifizieren und an der passenden Stelle zu reagieren.

Insbesondere, aber nicht nur, stieg die Zahl der durch den Zoll laufenden Sendungen durch das steigende E-Commerce-Frachtvolumen in den letzten Jahren deutlich. Durch frühzeitig vorhandene Informationen sollen Zollprozesse besser gesteuert werden, indem falsche oder fehlende Dokumente bereits vor der Zollbeschau korrigiert werden können.

Im Einzelnen werden folgende Prozesse unterstützt:

  • Abgabe der Entry Summary Declaration (ENS) mit Vorab-Frachtinformationen beim Zoll
  • Sicherheits- und Risikoanalyse
  • Wareneingang auf verschiedenen Verkehrswegen
  • Warenbeschreibung für die Zollbehörden und ggf. Warenkontrolle

ICS2 dient nicht der Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr.

Für welche Verkehrswege gilt ICS2?

ICS2 findet bei der Wareneinfuhr in die EU über See-, Luft-, Straßen-, Schienen- sowie Binnenwasserstraßen Anwendung für Stückgut, Kurier- und Postsendungen.

Bis wann wird ICS2 eingeführt?

Das neue Einfuhrkontrollsystem wird in drei Phasen eingeführt:

Phase 1 (2021): Einreichung eines Mindestdatensatzes (PLACI) vor der Verladung für Kurier- und Postsendungen im Luftverkehr durch Anbieter von Kurierdiensten, EU-Anbieter von Postdiensten sowie Postdienstanbieter aus Drittstaaten, die in die EU versenden.

Phase 2 (2023): Abgabe der vollständigen ENS und der Ankunftszeiten für alle Waren im Luftverkehr sowie Gestellungsprozess für Kuriersendungen und Stückgut im Luftverkehr. Verpflichtend für Betreiber von Post- und Kurierdiensten, Luftfrachtdiensten und Spediteure.

Phase 3 (ab Juni 2024–September 2025): Abgabe der ENS-Daten für Binnenwasserstraßen, See-, Straßen- und Schienenverkehr sowie Wareneingansankündigung für Seefracht und Binnenwasserstraßen und Gestellungsprozess über alle Verkehrsträger. Betroffen sind alle Betreiber, die Waren auf einem dieser Verkehrswege befördern.

Wer muss die Daten digital beim Zoll einreichen?

Die Pflicht liegt beim Beförderer der Waren. Die Versender müssen die benötigten Informationen aktiv oder auf Nachfrage dem Beförderer zur Verfügung stellen.