Brexit News und FAQ: Was Sie zum Brexit wissen müssen

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gab es viele Veränderungen beim Versand aus und nach Großbritannien – zuletzt mit der Einführung vollständiger britischer Importkontrollen für Wareneinfuhren aus Europa seit Januar 2024. Die Folgen des Brexit für exportierende deutsche Unternehmen umfassen neben zollrechtlichen Formalitäten und höheren Kosten auch längere Transitzeiten. In unseren Brexit Versand FAQ beantworten wir dir die wichtigsten Fragen und halten dich über alle für deinen Versand relevanten Brexit News auf dem Laufenden.

Brexit Blogbeitrag LetMeShip

Welche Veränderungen im Warenversand gibt es als Folge des Brexit von und nach Großbritannien?

Großbritannien gehört als Folge des Brexits nicht mehr zur EU-Zollunion. Dadurch gibt es keinen freien Warenverkehr mehr und britische Waren, die in die ein EU-Land importiert werden, müssen daher den regulären Einfuhrzollprozess durchlaufen und alle vorgesehenen Zollerklärungen und -dokumente vorgelegt werden. Zudem erhebt die EU die reguläre Einfuhrumsatzsteuer auf Importe aus Großbritannien.

Beachte bei deinen Versandvorbereitungen besonders:

  • Du benötigst korrekt ausgefüllte Zolldokumente. Informiere dich vor deinem Versand rechtzeitig.
  • Es kann zu längeren Lieferzeiten sowie zusätzlichen Kosten aufgrund der Zollabwicklung kommen
  • Für bestimmte Warengruppen (tierische und pflanzliche Produkte) sind zusätzliche Zolldokumente und Kontrollen vorgesehen
  • Ob es durch den Brexit Großbritanniens Wareneinschränkungen beim Versand gibt

Brexit News: Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem auf britischer Seite das neue Border Target Operating Model (BTOM) eingeführt und die letzten Ausnahmebestimmungen für Importe aus der EU werden bis Ende 2024 aufgehoben.  

Dauert ein Versand von und nach Großbritannien genau so lange wie vorher?

Die Versanddienstleister sind stets bemüht, alle Lieferungen so schnell wie möglich an den Empfänger zu übergeben. Aufgrund der nun erforderlichen Zollabfertigungen kommt es jedoch immer wieder zu Verzögerungen bei der Einfuhr nach Großbritannien. Zuletzt mussten Händler im Frühjahr 2024 Verspätungen bei der Einführung dokumentarischer und risikobasierter Nämlichkeits- und Warenkontrollen für tierische Erzeugnisse, Pflanzen, pflanzliche Erzeugnisse und Lebensmittel nichttierischen Ursprungs durch Großbritannien hinnehmen.

Wir empfehlen dir, für deinen Versand aus oder nach Großbritannien immer auch einen Expressversand zu prüfen.

Fallen Zollabgaben und Steuern an?

Abgabenfrei sind alle Waren, die vollständig in der EU oder Großbritannien hergestellt worden sind oder die vereinbarten Ursprungsregeln einhalten. Hierfür müssen Versender jedoch ein paar zollrechtliche Formalitäten einhalten. Unternehmen, die aus der EU nach Großbritannien exportieren, müssen ihren Sendungen u. a. Handelsrechnungen mit Informationen zur Art und zum Wert der Ware für die Zollbehörden beilegen. Dadurch können die Zollbeamten beurteilen, ob die Waren überhaupt in ein Land ein- oder ausgeführt werden können und welche Kontrollen, wenn überhaupt, erforderlich sind. Es ist unerlässlich, eine Rechnung mit den richtigen Informationen zu versehen, da sie das Potenzial für Verzögerungen mindert.

Welche Zoll relevanten Informationen und Dokumente werden benötigt?

Handelsrechnung

Eine Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung ist für alle gewerblichen Sendungen vorgeschrieben. Dieses obligatorische Zolldokument gibt Auskunft über den Inhalt und den Wert den Paktes und enthält weitere relevante Informationen, z. B. welche Partei die Zollgebühren entrichtet. Fehlerhaft ausgestellte oder fehlende Rechnungsdokumente führen zu Transportverzögerungen und ggf. zusätzlichen Kosten.

Handels- und Proforma-Rechnung müssen immer enthalten:

  • Vollständige Adress- und Kontaktdaten des Importeurs und des Versenders
  • Ggf. abweichende Lieferanschrift
  • EORI-Nummer des Versenders und des Importeurs
  • HS-Code
  • Rechnungsdatum, – nummer und -ort
  • Bezeichnung und Anzahl der Waren mit Zolltarifnummern und Warenwerten
  • Gewicht
  • Ggf. Ursprungserklärung

Weitere Informationen, wie eine Handels- oder Proforma-Rechnung korrekt ausgefüllt wird und eine Vorlage findest du in deinem Kundenaccount.

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Ursprungserklärung

Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU vom 1. Januar 2022 sieht eine Vorzugsbehandlung von bestimmten importierten Waren mit Ursprung in Großbritannien vor. Bei der Einfuhr in die EU sind diese zollfrei. Dies gilt jedoch nur für solche Waren, die den im Abkommen festgeschriebenen Ursprungsregeln entsprechen.

Um von der Vorzugsbehandlung Gebrauch zu machen, müssen Versender auf der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung angeben. Weitere Informationen zu Vorzugsbehandlung und Ursprungserklärung findest du auch in unserem Blog-Artikel „Diagonale Kumulierung“.

EORI-Nummer

DIE EORI Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification) ist eine Anforderung der Europäischen Union für Unternehmen, die Waren von und in die Zollunion importieren oder exportieren. Wenn du bereits außerhalb der EU Handel betrieben hast, wirst du bereits eine EORI-Nummer besitzen. Solltest du bisher nur innerhalb der EU aktiv gewesen sein, musst du dich jetzt dafür registrieren.

Zolltarifnummer

Versender müssen auf der Zollanmeldung sowie in der Handelsrechnung die entsprechende Zolltarifnummer angeben. Die Zollnummern dienen der Klassifizierung und Einordnung von Waren. Zollbeamte können daraus die anzusetzenden Abgaben und Steuern ermitteln.  Die europäische Zollverwaltung unterhält eine Datenbank, in der Zolltarifnummern abgerufen werden können. Sie dienen jedoch nur der Orientierung und sind für die Zollbeamten nicht bindend. Um mehr Sicherheit und Klarheit zu haben empfiehlt es sich unter Umständen, eine verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen.

Brexit News: Sonderfall Nordirland

Im Gegensatz zu den anderen Landesteilen des Vereinigten Königreichs tritt Nordirland zwar ebenfalls aus und gehört zum Zollgebiet des Vereinigten Königreichs. Zollrechtlich wird Nordirland jedoch so behandelt, als gehöre es noch zur Zollunion. Nach dem die ursprüngliche Vereinbarung aufgrund unterschiedlicher Interpretationen durch das Vereinigte Königreich nie vollständig umgesetzt worden war, konkretisierten die EU und das Vereinigte Königreich die zollrechtlichen Bedingungen des Warenverkehrs in der Irischen See zwischen Nordirland und Großbritannien durch das Windsor Framework vom 27. Februar 2023. Die ursprüngliche Vereinbarung sah vor, dass alle Waren, die aus Großbritannien nach Nordirland eingeführt werden, vorher nach EU-Standards kontrolliert werden müssten. Nun gelten Zollerleichterungsverfahren für Waren die in Nordirland verbleiben und nicht in den EU-Binnenmarkt gelangen. Weiterhin wurden Regelungen zu Mehrwert- und Verbrauchsteuern, zum Schutz von Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen sowie zu Arzneimitteln angepasst. Für Versender aus der EU ändert sich dadurch indes nichts:

  • keine Zollanmeldungen nötig
  • normale umsatzsteuerliche Handhabung